Bahnensystem & Betriebszeiten

Bahnensystem FRA

 

Das Start- und Landebahnsystem des Frankfurter Flughafens umfasst vier Bahnen. Drei davon sind parallel zueinander ausgerichtet, die vierte verläuft in Nord-Süd-Richtung. In der Regel finden Landungen  auf den beiden äußeren Parallelbahnen, der sogenannten Landebahn Nordwest (25R/07L) und der Südbahn (25L/07R) statt.

Starts werden auf der mittleren Parallelbahn, der sogenannten Centerbahn (25C/07C), sowie auf der in Nord-Süd-Richtung gelegenen Startbahn West (18) abgewickelt.  

Insbesondere westlich des Flughafens liegen  Wohngebiete nahe am Flughafen, die bei  Ostbetrieb  von landenden Maschinen überflogen werden.Auch deshalb ist der  Westbetrieb  das bevorzugte Betriebsrichtungsszenario am Frankfurter Flughafen.

Bahnensystem FRA
Bahnensystem FRA

 

Zur Instandhaltung des Start- und Landebahnensystems mit allen Rollwegen ist Fraport als Flughafenbetreiber gesetzlich verpflichtet, Pflege-, Wartungs- und Sanierungsarbeiten durchzuführen. Während dieser Maßnahmen sind Sperrungen verschiedener Stan- oder Landebahnen auch dann möglich, wenn angrenzende Rollwege saniert werden müssen.

Um den Flugbetrieb geringstmöglich zu beeinträchtigen, werden diese Arbeiten üblicherweise nachts durchgeführt. Während dieser Zeiten ist die jeweilige Start-/Landebahn für den Flugbetrieb gesperrt. Diese Sperrungen können zu Lärmverlagerungen im Umfeld des Flughafens führen. Deshalb informieren wir Sie tagesaktuell über geplante Bahnsperrungen.

Beispielhafter Verlauf eines Vermessungsfluges
Beispielhafter Verlauf eines Vermessungsfluges

 

Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig Messflüge zur Wartung und Kalibrierung der Navigationsanlagen des Frankfurter Flughafens durchzuführen. Dabei wird das sog. Instrumentenlandesystem (ILS) aller Start- und Landebahnen beider Betriebsrichtungen mit kleinen, zweimotorigen Propellermaschinen angeflogen, vermessen und kalibriert.

Diese Vermessungsflüge sind für Sicherheit im Luftverkehr unentbehrlich und dürfen trotz des Nachtflugverbots am Flughafen Frankfurt auch während der Nacht stattfinden, da sie am Tag zu großen Beeinträchtigungen des regulären Flugverkehrs führen würden.

Betriebszeiten FRA

 

Die Betriebszeit des Frankfurter Flughafens beginnt um 05:00 Uhr und endet um 23:00 Uhr lokaler Zeit. In der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr gilt das Nachtflugverbot, sind also keine planmäßigen Starts und Landungen zulässig.

Während der sog. Nachtrandstunden von 22:00 bis 23:00 Uhr und 5:00 bis 6:00 Uhr sind am Frankfurter Flughafen pro Nacht im Kalenderjahresdurchschnitt nicht mehr als 133 Flugbewegungen zulässig.

Betriebsbeschränkungen gibt es in Frankfurt nicht nur während der Nacht, sondern auch am Tag. So dürfen Flugzeuge, die nicht über eine als lärmgemindert geltende ICAO-Lärmzulassungsklasse verfügen, lediglich montags bis freitags nur zwischen 8:00 und 20:00 Uhr verkehren. Am Wochenende dürfen sie weder starten noch landen.

Landungen von Flugzeugen, die aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen den Flughafen Frankfurt anfliegen müssen, sowie Starts und Landungen von Flugzeugen in Katastrophen- oder medizinischen Hilfseinsätzen sind in der gesamten Nacht erlaubt.

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Für den Flughafen Frankfurt gelten Betriebs- und Nachtflugbeschränkungen, darunter ein grundsätzliches Verbot von planmäßigen Flügen zwischen 23:00 und 05:00 Uhr. Während dieser Zeit gelten folgende Ausnahmeregelungen:

  • Flugzeuge dürfen nur dann nach 23:00 Uhr starten, wenn sie über eine geplante Startzeit bis 23:00 Uhr verfügen und der Grund für die Verspätung außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegt, wie beispielsweise Gewitter oder starker Schneefall. In diesen Fällen können Fluggesellschaften eine kostenpflichtige Einzelerlaubnis beantragen, die dann im Einzelfall von der hessischen Luftaufsicht erteilt wird. Ab 00:00 Uhr sind auch solche Starts untersagt.
  • Landungen mit planmäßiger Ankunft vor 23:00 Uhr bedürfen bis 24:00 Uhr keiner individuellen Ausnahmegenehmigung, sofern deren Verspätung sich nicht bereits aus der Flugplangestaltung ergibt. Ab 00:00 Uhr müssen verspätete Flüge an andere Flughäfen ohne Nachtflugverbot zur Landung ausweichen.
  • Luftfahrzeuge ohne die erforderliche ICAO-Lärmzulassungsklasse dürfen in den Nachtrandstunden nicht oder nur eingeschränkt starten und landen.