Fragen, Lob, Kritik und Anregungen:
*20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, maximal 50 Cent aus dem Mobilfunknetz
Fluglärm & Schallschutz:
Medizinische Anfragen:
Das Start- und Landebahnsystem des Frankfurter Flughafens umfasst vier Bahnen. Drei davon sind parallel zueinander ausgerichtet, die vierte verläuft in Nord-Süd-Richtung. In der Regel finden Landungen auf den beiden äußeren Parallelbahnen, der sogenannten Landebahn Nordwest (25R/07L) und der Südbahn (25L/07R) statt.
Starts werden auf der mittleren Parallelbahn, der sogenannten Centerbahn (25C/07C), sowie auf der in Nord-Süd-Richtung gelegenen Startbahn West (18) abgewickelt.
Insbesondere westlich des Flughafens liegen Wohngebiete nahe am Flughafen, die bei Ostbetrieb von landenden Maschinen überflogen werden.Auch deshalb ist der Westbetrieb das bevorzugte Betriebsrichtungsszenario am Frankfurter Flughafen.
Zur Instandhaltung des Start- und Landebahnensystems mit allen Rollwegen ist Fraport als Flughafenbetreiber gesetzlich verpflichtet, Pflege-, Wartungs- und Sanierungsarbeiten durchzuführen. Während dieser Maßnahmen sind Sperrungen verschiedener Stan- oder Landebahnen auch dann möglich, wenn angrenzende Rollwege saniert werden müssen.
Um den Flugbetrieb geringstmöglich zu beeinträchtigen, werden diese Arbeiten üblicherweise nachts durchgeführt. Während dieser Zeiten ist die jeweilige Start-/Landebahn für den Flugbetrieb gesperrt. Diese Sperrungen können zu Lärmverlagerungen im Umfeld des Flughafens führen. Deshalb informieren wir Sie tagesaktuell über geplante Bahnsperrungen.
Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig Messflüge zur Wartung und Kalibrierung der Navigationsanlagen des Frankfurter Flughafens durchzuführen. Dabei wird das sog. Instrumentenlandesystem (ILS) aller Start- und Landebahnen beider Betriebsrichtungen mit kleinen, zweimotorigen Propellermaschinen angeflogen, vermessen und kalibriert.
Diese Vermessungsflüge sind für Sicherheit im Luftverkehr unentbehrlich und dürfen trotz des Nachtflugverbots am Flughafen Frankfurt auch während der Nacht stattfinden, da sie am Tag zu großen Beeinträchtigungen des regulären Flugverkehrs führen würden.
Die Betriebszeit des Frankfurter Flughafens beginnt um 05:00 Uhr und endet um 23:00 Uhr lokaler Zeit. In der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr gilt das Nachtflugverbot, sind also keine planmäßigen Starts und Landungen zulässig.
Während der sog. Nachtrandstunden von 22:00 bis 23:00 Uhr und 5:00 bis 6:00 Uhr sind am Frankfurter Flughafen pro Nacht im Kalenderjahresdurchschnitt nicht mehr als 133 Flugbewegungen zulässig.
Betriebsbeschränkungen gibt es in Frankfurt nicht nur während der Nacht, sondern auch am Tag. So dürfen Flugzeuge, die nicht über eine als lärmgemindert geltende ICAO-Lärmzulassungsklasse verfügen, lediglich montags bis freitags nur zwischen 8:00 und 20:00 Uhr verkehren. Am Wochenende dürfen sie weder starten noch landen.
Landungen von Flugzeugen, die aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen den Flughafen Frankfurt anfliegen müssen, sowie Starts und Landungen von Flugzeugen in Katastrophen- oder medizinischen Hilfseinsätzen sind in der gesamten Nacht erlaubt.
Weiterführende Informationen zu den Themen dieser Seite (Im PDF-Format)
Für den Flughafen Frankfurt gelten Betriebs- und Nachtflugbeschränkungen, darunter ein grundsätzliches Verbot von planmäßigen Flügen zwischen 23:00 und 05:00 Uhr. Während dieser Zeit gelten folgende Ausnahmeregelungen:
Fragen, Lob, Kritik und Anregungen:
*20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, maximal 50 Cent aus dem Mobilfunknetz
Fluglärm & Schallschutz:
Medizinische Anfragen: