Für eine Minderung des Fluglärms während des Anfluges sorgen verschiedene Maßnahmen des Aktiven Schallschutzes. Zwei dieser Maßnahmen sind zum einen das segmentierte Anflugverfahren und zum anderen der Kontinuierliche Sinkflug.Diese beiden Verfahren werden in unserer Sektion "Aktiver Schallschutz" erläutert. Folgen Sie den unten stehenden Links, um auf die entsprechenden Einträge zu gelangen.
Flugrouten
In dieser Sektion stellen wir verschiedene Informationen zur Festlegung von Flugrouten und lärmreduzierenden Maßnahmen auf diesen Routen zur Verfügung. In den hier zu findenden interaktiven Kartenapplikationen FRA.Map und FRA.NoM können Sie neben Informationen zu An- und Abflugrouten der verschiedenen Betriebsrichtungen und -zeiten auch geflogene Flugspuren und weitere vielfältige Informationen einsehen.
Anflugrouten werden grundsätzlich nach denselben Kriterien entwickelt wie Abflugrouten. Hierbei gibt es jedoch den Unterschied, dass die Verkehrslenkung der Anflüge ausschließlich den Fluglotsen obliegt. Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) ermächtigt die Fluglotsen /-innen, den Flugverlauf – insbesondere den Flugweg und die Flughöhe – individuell festzulegen. Mittels Radar und unter Wahrung vorgeschriebener Sicherheitsabstände führen die Fluglotsen die anfliegenden Flugzeuge aus den verschiedenen Richtungen und Flughöhen über die Eindrehbereiche in den Nahverkehrsbereich Frankfurts auf die Leitstrahlen der Instrumentenlandesysteme (ILS) zum sogenannten Endanflug (Final Approach).
Die Verkehrslenkung bei Anflügen obliegt ausschließlich den Fluglotsen der Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS). Anfliegende Flugzeuge werden individuell von den Fluglotsen aus den verschiedenen Richtungen in den Nahverkehrsbereich des Flughafens mittels Radar und unter Wahrung vorgeschriebener Sicherheitsabstände, teilweise über Gegenanflüge und Eindrehbereiche, auf die Leitstrahlen der Instrumentenlandesysteme (ILS) zum so genannten Endanflug geführt.
Da Anflüge von den Fluglotsen gemäß den Erfordernissen der jeweiligen Luftverkehrslage einzeln geführt werden, weichen manche Flugverläufe deutlich von den "Routen-Ideallinien" ab und finden auch außerhalb der Eindrehbereiche statt.
Die Ausdehnung der Haupteindrehbereiche nach Osten und Westen sind bei hohem Verkehrsaufkommen größer als bei geringem Verkehrsaufkommen. Außerhalb der Haupteindrehbereiche sind Eindrehbereiche zu den jeweiligen Gegenanfluglinien definiert. Die Nutzungsintensität dieser äußeren Eindrehbereiche ist ebenfalls abhängig vom Verkehrsaufkommen.
Abflüge erfolgen auf den sogenannten Instrumenten-Abflugstrecken, die von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH unter beratender Einbeziehung der Frankfurter Kommission zur Abwehr des Fluglärms (Fluglärmkommission) geplant werden.
Die Genehmigung erteilt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Wesentlich sind hierbei die Vorgaben Sicherheit, praktische Anwendbarkeit durch Piloten und Flugsicherung sowie Lärmminderung.
Um die Fluglärmbelastung zu vermindern, hat sich die Fluglärmkommission bislang stets für eine Bündelung des Luftverkehrs auf sogenannten Lärmminderungsstrecken („Minimum Noise Routes") ausgesprochen, deren Sollkurse auch als Ideallinien bezeichnet werden. Diese Strecken sind so gestaltet, dass der Idealkurs der Flugzeuge möglichst über unbewohntes Gebiet führt. Flugverläufe auch über Wohngebiete sind jedoch aufgrund der dichten Besiedlungsstruktur der Rhein-Main Region nicht immer vermeidbar.
Alle Abflugstrecken in FRA werden von der Deutschen Flugsicherungs GmbH (DFS) unter Berücksichtigung geltender Lärmminderungs-Vorgaben konstruiert. Bei der Erstellung wird die Fluglärmkommission beratend einbezogen.
Im Januar 2011 wurde ein verbessertes Abflugverfahren mit einem zusätzlichen Lärmminderungspotential implementiert. Das Verfahren sieht eine Begrenzung der Geschwindigkeit an einem bestimmten Punkt auf der Abflugstrecke vor, was dazu führt, dass der Schub durch die Triebwerke eher in Höhe als in Beschleunigung umgesetzt wird.
Das Flugzeug steigt dadurch etwas steiler. So können betroffene Gebiete mit größerer Höhe überflogen werden. Diese Maßnahme hat gleichzeitig den Vorteil, dass die Abflugrouten genauer eingehalten werden können.
Auf folgenden Abflugstrecken wird seit Januar 2011 mit diesem Verfahren geflogen:
- Routen SOBRA,TABUM und MASIR – sie führen bei Westbetriebsrichtung von der Startbahn 18 West in südwestlicher Richtung
- 07-N (lang) – führt vom Parallelbahnsystem bei Ostbetriebsrichtung nach Norden
Alle geltenden An- und Abflugrouten können Sie in den Routenkarten für Westbetrieb und Ostbetrieb sowie in der FRA Map einsehen.
Abflüge erfolgen auf sog. Instrumentenabflugstrecken, in Frankfurt auch lärmgeminderte Strecken genannt, die von der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH unter beratender Einbeziehung der Frankfurter Fluglärmkommission konstruiert und vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) festgelegt und veröffentlicht werden. Bei der Planung der Abflugstrecken werden im Wesentlichen die Aspekte Sicherheit, praktische Anwendbarkeit durch Piloten und Flugsicherung, Kapazitätserfordernis sowie Lärmminimierung beachtet. Bei Abflügen obliegt die Führung des Flugzeugs dem Luftfahrzeugführer /-in, der die Maschine unter Berücksichtigung von Luftverkehrsregularien und Flugstreckenbestimmungen lenkt.
Piloten /-innen handeln vorschriftsmäßig, auch wenn sie von der lärmgeminderten Strecken abweichen, solange sie ihr Flugzeug innerhalb des jeweiligen Streckenkorridors oder Toleranzgebiet um eine Strecke führen. Das Streckenkorridor wird gemäß internationalen Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation festgelegt. Bei nachweislich unbegründetem Verlassen des Korridors erwartet den verantwortlichen Flugzeugführer grundsätzlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, dessen Einleitung die DFS beim BAF beantragt.
Zu Abweichungen von der Lärmminderungsstrecke, auch außerhalb des sog. Streckenkorridors, kommt es in sicherheitsrelevante Lagen wie z. B. Gewitter. Abweichungen sind in solchen Fällen sicherheitsbedingt erforderlich und deshalb zulässig. Auch können Piloten /-innen ab einer bestimmten Flughöhe, gestaffelt je nach Tageszeit, auf Anfrage grundsätzlich Freigaben zum Verlassen des Sollkurses / Korridors bei der DFS anfragen. Voraussetzung dafür ist das Erreichen einer Mindestflughöhe von 6.000 Fuß NN (7-22 Uhr), 8.000 Fuß NN (22-23 Uhr und 6-7 Uhr) bzw. 10.000 Fuß NN (23-6 Uhr). 1 Fuß = 0,3048m; NN = Normalnull, Bezug auf Meereshöhe.
Diese Freigaben der DFS im Abflugbereich, auch Einzelfreigaben oder Directs genannt, sind auch zulässig und führen naturgemäß zu einer Streuung des Fluglärms, weil auch Gebiete überflogen werden, die nicht unterhalb einer Abflugstrecke liegen. Dies trägt einerseits zur Entlastung jener Anwohner bei, die im Flugerwartungsgebiet leben, belastet andererseits all diejenigen, die nicht im Bereich einer Streckenführung wohnhaft sind.
In unseren beiden interaktiven Kartenapplikationen FRA.Map und FRA.NoM stehen Ihnen neben Informationen zu An- und Abflugrouten der verschiedenen Betriebsrichtungen und -zeiten, aber auch geflogene Flugspuren und weitere vielfältige Informationen, wie z.B. Lärmmessdaten, Fluglärmkonturen und Darstellungen von Anspruchsgebieten für den passiven Schallschutz zur Verfügung.
Aktuelle Routennutzungszahlen und Betriebsrichtungsverteilungen finden Sie, neben weiteren Fluglärmdaten, in unserem Bereich Fluglärmmessungen.
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH definiert Flugrouten unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen Regularien. Genehmigt werden sie durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Bestandteil des Verfahrens zur Genehmigung von Flugrouten ist die Beratung der DFS und des HMWEVW durch die Fluglärmkommission.
Die FLK besteht aus Vertretern der dem Flughafen benachbarten Gemeinden bzw. Landkreisen, des Hessischen Umweltministeriums, der DFS, der Luftverkehrsgesellschaften, der Fraport AG sowie der Bundesvereinigung gegen Fluglärm.