Lärmkonturen

Fraport berichtet dem HMWEVW regelmäßig über die Entwicklung des Fluglärms im Flughafenumfeld. Neben Fluglärmmessungen werden hierzu auch Fluglärmberechnungen durchgeführt. Im Gegensatz zu den Messungen, die nur Auskunft über die Fluglärmbelastung im direkten Umfeld der jeweiligen Messstelle geben, ermöglichen die Berechnungen eine flächenhafte Darstellung der Fluglärmsituation im ausgewerteten Zeitraum.

Die luftfahrzeugspezifischen Lärm-Daten der AzB-08 wurden bereits einige Jahre vor der Veröffentlichung der AzB-08 erhoben. Seitdem in Betrieb genommene, neuere Flugzeugmuster werden bei dieser Fluglärmberechnung kapazitiv vergleichbaren älteren Mustern akustisch gleich gestellt.

Da die neuen Muster jedoch teils erheblich geringere Schallimissionen als ihre Vorgängermodelle aufweisen (z.B. Airbus A380, Boeing B787, A320neo, A350 und weitere),  führen wir seit 2017 jeweils zusätzliche Fluglärmberechnungen durch, bei denen Bewegungen moderner Flugzeugmuster entsprechend der Emissionsdaten modifizierten Flugzeuggruppen zugeordnet werden.

Die Vorgehensweise bei der Berechnung mit Lärmminderungen entspricht der, die auch bei den Monitoring-Berechnungen zur sogenannten Lärmobergrenze zur Anwendung kommen. Einzelheiten können dem Monitoring-Bericht zur Lärmobergrenze im Betriebsjahr 2017 entnommen werden.

Auf Fra.Map stellen wir Ihnen die Tag- und Nacht-Fluglärmkonturen zur Verfügung, Sie können diese dort in der Themenauswahl an- oder abwählen.

Zu den Auswertungszeiträumen der Jahre 2020 und 2019 stehen jeweils drei Karten zum Download bereit: eine  LAeq Tag-Karte, eine LAeq Nacht-Karte sowie eine für das Pegelhäufigkeitskriterium NAT Nacht = 6 mal LASmax>68dB(A).

Diese Karten beinhalten ergänzende Konturen, die mit der Lärmschutzverordnung vom 13. Oktober 2011 veröffentlicht wurden. So werden in LAeq-Karten zum Tag die Kontur der Tagschutzzone 1 mit dem Kriterium  LAeq Tag=60dB(A), in der LAeq-Karte zur Nacht die Kontur gemäß Kriterium LAeq Nacht=50dB(A) und in der NAT, Nacht-Karte die Kontur entsprechend dem Kriterium NAT, Nacht=6 mal LASmax>68dB(A) dargestellt.

Die Fluglärmberechnungen basieren auf den in Deutschland eingeführten und zuletzt 2008  aktualisierten Regelwerken „Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB)“ und „Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD)“ und beziehen sich auf den Zeitraum der verkehrsreichsten sechs Monate des jeweils betrachteten Jahres - am Flughafen Frankfurt in der Regel die Monate Mai bis Oktober.

Die Eingangsdaten für die Fluglärmberechnungen basieren auf Aufzeichnungen zum dokumentierten Flugbetrieb des jeweiligen Auswertungszeitraumes. Sie werden gemäß AzD in sogenannten Datenerfassungssystemen (DES) zusammengestellt. Zur Verarbeitung der DES durch die vom Umweltbundesamt (UBA) zertifizierten Fluglärmberechnungsprogramme wurde eine QSI-Schnittstelle definiert. Da diese QSI-Dateien in einem Datenbankformat erstellt und ohne Fluglärmberechnungsprogramm schwer lesbar sind, können sie in einem in der AzD definierten Format als pdf-Datei ausgegeben werden.

  

Neue Berechnungen

Die luftfahrzeugspezifischen Lärm-Daten der AzB-08 wurden bereits einige Jahre vor der Veröffentlichung der AzB-08 erhoben. Seitdem in Betrieb genommene, werden neuere Flugzeugmuster bei der Fluglärmberechnung mit kapazitiv vergleichbaren älteren Mustern akustisch gleich gestellt. Da die neuen Muster jedoch teils erheblich geringere Schallimissionen als ihre Vorgängermodelle aufweisen (z.B. Airbus A380, Boeing B787, A320neo, A350 und weitere),  führen wir ab 2017 jeweils zusätzliche Fluglärmberechnungen durch, bei denen Bewegungen moderner Flugzeugmuster entsprechend der Emissionsdaten modifizierten Flugzeuggruppen zugeordnet werden.

Die Vorgehensweise bei der Berechnung mit Lärmminderungen entspricht der, die auch bei den Monitoring-Berechnungen zur sogenannten Lärmobergrenze zur Anwendung kommen. Einzelheiten können dem Monitoring-Bericht zur Lärmobergrenze im Betriebsjahr 2017 entnommen werden.