Wetterbedingte Abweichungen im Flugbetrieb  

Ungewöhnliche Wetterlagen führen zu Lärmverlagerungen in der Region  

Von Ende Februar bis etwa Mitte Mai dieses Jahres führten stabile Ostwetterlagen zu einem deutlich erhöhten Anteil des Ostbetriebs.    

Der Anteil der Betriebsrichtung 07 ("Ostbetrieb") liegt im langjährigen Durchschnitt bei etwa 30%. Das schließt langanhaltende Phasen dieser Betriebsrichtung nicht aus. Insbesondere im Frühling sind stabile Ostwetterlagen nicht selten. Sie gehen meist mit sonnigem Wetter einher.  

Seit Mitte Mai herrschen nun wechselhafte Wetterlagen mit häufigen Windrichtungswechseln im Rhein-Main-Gebiet, was zu einem verhältnismäßig häufigen Wechsel der Betriebsrichtung am Flughafen führt. Hohe Windgeschwindigkeiten, starke Regenfälle und Gewitter haben insbesondere in der zweiten Maihälfte Verzögerungen im Betriebsablauf und Lärmverlagerungen in der Region bewirkt.    

Im Falle besonderer Bedingungen, wie z.B. dem Umfliegen von Gewittern, die in den letzten Wochen vermehrt auftraten, sind Unterschreitungen der Mindesthöhen und Abweichungen von den gewohnten Flugverläufen grundsätzlich möglich. Dabei können auch entfernte wetterbedingte Abweichungen Auswirkungen auf lokale Flugverläufe haben, um z.B. die Unterschreitung von Sicherheitsabständen zu vermeiden.  

Die Pünktlichkeit der An- und Abflüge am Flughafen Frankfurt ist in der Regel sehr hoch. Der Flugbetrieb ist allerdings ein komplexer Prozess, bei dem die Gewährleistung der Sicherheit immer im Vordergrund steht. Im Tagesverlauf können so entstandene Verzögerungen nicht immer bis zum Ende der regulären Betriebszeit um 23 Uhr kompensiert werden.    

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVW) stellt unter https://wirtschaft.hessen.de/verkehr/luftverkehr/verspaetete-starts-und-landungen eine jeweils aktuelle Übersicht der Ausnahmegenehmigungen bereit, die durch die Luftaufsicht am Flughafen Frankfurt erteilt wurden.