Mehrere seit dem Jahr 2012 nach und nach implementierte Schallschutzmaßnahmen sahen eine Anhebung von Anflughöhen vor. So wurden die Flughöhen der Gegenanflüge seitdem in mehreren Stufen heraufgesetzt und lagen im nördlichen Gegenanflug zwischen 2012 und Dezember 2018 bei mindestens 6.000 Fuß (rund 1.800 Meter) über Meereshöhe, im südlichen Gegenanflug etwa 1.000 Fuß (ca. 300 Meter) niedriger.
Durch diese aus Lärmentlastungsgründen umgesetzten und weiter entwickelten Maßnahmen konnte in den umliegenden Bereichen eine deutliche Verringerung der Lärmbelastung erreicht werden. Da sie jedoch nicht im Einklang mit den Luftverkehrsregularien der Internationalen Zivilfahrtorganisation ICAO waren, bemühte sich die Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) um eine entsprechende Anpassung der Regularien, was mittlerweile von ICAO abgelehnt wurde.
Die DFS sah sich gezwungen, ihre Verfahren diesbezüglich anzupassen. Um dennoch möglichst hohe Gegenanflüge möglich zu machen, empfiehlt die DFS den Piloten seit der Anpassung ihrer Verfahren im Dezember 2018 nun, wann immer möglich, den nördlichen und südlichen Gegenanflug in mindestens 6.000 respektive 5.000 Fuß über Meereshöhe zu befliegen.
Hintergründe
Im Oktober 2013 wurde zunächst die Höhe der aus Süden kommenden Anflüge, die vom Gegenanflug auf den Endanflug eindrehten, für Zeiten mit geringem Verkehrsaufkommen auf 5.000 Fuß (etwa 1.500 Meter) über Meereshöhe angehoben. Dies vergrößerte den Abstand zum Boden um immerhin rund 300 Meter.
Da in Zeiten mit hohem Verkehrsaufkommen Anflüge aus dem Norden und Süden sicherheitsbedingt in unterschiedlicher Höhe zu staffeln sind („Parallel unabhängiger Betrieb“), mussten Anflüge aus dem Süden in diesen Zeiten in 4.000 Fuß (etwa 1.200 Metern) über Meereshöhe eindrehen.
Um die Anflughöhe weiter anzuheben, musste die Reichweite des Instrumentenlandesystems (ILS) vergrößert werden, da Anflüge sich an den vom ILS vorgegebenen Leitstrahlen orientieren. Durch die größere Reichweite konnten nun Anflüge das Landesystem in größerer Entfernung und aus einer größeren Zwischenanflughöhe heraus erfliegen.
Ein Eindrehen der aus dem Norden kommenden Anflüge in einer Höhe von 6.000 Fuß (etwa 1.800 Meter) über Meereshöhe ermöglichte entsprechend auch zu Zeiten mit hohem Verkehrsaufkommen das Eindrehen der Anflüge aus dem Süden in einer Höhe von 5.000 Fuß über Meereshöhe.