Lärmobergrenze

Als letzte Maßnahme des Lärmschutzpaketes, welches aus dem Mediationsverfahren zum Bau der Landebahn Nord-West hervorging, wurde 2017 die Lärmobergrenze umgesetzt und befindet sich nun im Regelbetrieb.

Erklärfilm LOG

 

Die Lärmobergrenze ist eine freiwillige Maßnahme, um sicherzustellen, dass mit einem erwarteten weiteren Anstieg der Flugbewegungszahlen tagsüber nicht auch der Fluglärm immer weiter ansteigt.

Da die maximal planbare Flugbewegungszahl auf jahresdurchschnittlich 133 An- und Abflüge pro Nacht begrenzt ist, kann auch die nächtliche Fluglärmbelastung nicht immer weiter ansteigen. Die zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Fluglärm mit einem freiwilligen Bündnis im November 2017 eingeführte Lärmobergrenze ermöglicht nun einen entsprechenden Einfluss auf die Lärmsituation am Tag.

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Die Einhaltung der Lärmobergrenze wird jährlich überprüft. Falls eine Überschreitung der Lärmobergrenze festgestellt werden sollte, werden von den Beteiligten der Luftverkehrswirtschaft innerhalb von sechs Monaten geeignete technische sowie betriebliche Möglichkeiten zur zukünftigen Vermeidung einer Überschreitung geprüft. Das Ergebnis wird in einem entsprechenden Bericht bekanntgegeben. Eine Steuerungsgruppe vereinbart im Einvernehmen, welche dieser möglichen Maßnahmen umzusetzen sind.

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Bereits im Februar 2000 ging dem Ausbau des Frankfurter Flughafens ein Mediationsverfahren voraus. Das Ergebnis waren Handlungsempfehlungen in 5 Komponenten, die auch als Mediationspaket bezeichnet werden. 

Mit der Einführung einer Lärmobergrenze wurde nun auch die letzte der empfohlenen Maßnahmen umgesetzt. Sowohl die Fraport AG, als Betreiber des Flughafens, aber auch die Fluggesellschaften werden in Zukunft weiterhin Maßnahmen gegen den Fluglärm erarbeiten und umsetzen. Kontinuierliche Anstrengungen aller Beteiligten zielen auf den Einsatz von modernerem und dadurch sowohl schall- und schadstoffemissionsärmerem Fluggerät ab. Auch in Zukunft ist uns viel daran gelegen, die Situation zur Zufriedenheit aller Betroffenen zu gestalten.