SCHULUNGEN & ZERTIFIZIERUNGEN

Willkommen im neuen Informationsbereich der Beschulungs- und Zertifizierungskoordination

Ab sofort stehen Ihnen hier aktuelle Hinweise, wichtige organisatorische Informationen, Termine, Vorlagen sowie relevante Updates rund um die 11.2.3.5-Beschulung und Zertifizierung zur Verfügung.  

Bitte nutzen Sie diesen Bereich regelmäßig, um jederzeit über alle Neuerungen und wesentlichen Informationen informiert zu bleiben.

11.2.3.5 Personal für Zugangskontrolle, Überwachung, Streifendienst

Alle Zertifizierungsanträge gemäß §8 LuftSiG, insbesondere für Luftsicherheitsschulungen gemäß den Ziffern 11.2.3.1 bis 11.2.3.5 DVO (EU) 2015/1998, sind ab dem 01.01.2026 ausschließlich über die Fraport AG einzureichen. Die nachfolgenden Informationen richten sich an interne und externe Ansprechpartner, die für die genannten Luftsicherheitsschulungen verantwortlich sind.

Die 11.2.3.5 Schulungen (betrifft Teilschulungen sowie Vollschulungen) umfassen neben den ursprünglichen Schulungseinheiten nun auch behördliche Prüfungen. Die Gültigkeit der Qualifikationen beträgt ab dem Zertifizierungsdatum wie gehabt fünf Jahre. Ohne Zertifizierung ist eine entsprechend durchgeführte Schulung ungültig.

Die Zertifizierungen werden durch die Fraport AG in Zusammenarbeit mit dem HMWVW (Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum) und der FraSec Academy, sowie allen Dienstleistern sichergestellt.

Als Dienstleister sind Sie verpflichtet, die betrieblichen Leistungsnachweise sowie die Nachweise zur mentalen und physischen Eignung Ihrer Mitarbeitenden, ebenso wie Schulungs-, Fortbildungs- und Zertifizierungsnachweise, ordnungsgemäß zu verwalten und abzulegen. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Dokumente jederzeit vollständig vorhanden und zugänglich sind. Qualitätskontrollen durch das HMWVW sowie die Fraport AG können jederzeit unangekündigt erfolgen.

Nachfolgend stellen wir Ihnen das aktuelle Verfahren entsprechend der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme dar:

11.2.3.5 Personal für Überwachungen (Teilschulung)  

Die Schulung richtet sich an interne und externe Techniker, administrative Mitarbeitende, VIP-Personal sowie Bus- und Brückenfahrer, die in Abstimmung mit dem Fachbereich Security Compliance und Dienstleistermanagement diese Schulung benötigen, um Überwachungsaufgaben an Luftsicherheitsgrenzen durchführen zu dürfen.

Die 11.2.3.5 Teilschulung umfasst Schulungseinheiten sowie behördliche Prüfungen. Die Gültigkeit dieser Qualifikation beträgt  ab dem Zertifizierungsdatum wie gehabt  fünf Jahre. Ohne Zertifizierungsbescheinigung ist die entsprechend durchgeführte Schulung ungültig.

Die Zertifizierungen werden automatisiert durch die Fraport AG in Zusammenarbeit mit dem HMWVW (Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum) und der FraSec Academy sichergestellt. Alle weiteren Informationen zum Zertifizierungsverfahren finden sie unter Zertifizierungsinformationen.

Die Erstschulung sowie die Fortbildung haben eine Schulungsdauer von etwa acht Stunden, inklusive Pausen und Lernerfolgskontrolle. Der Schulungsort befindet sich im Gebäude 901 der FraSec Academy  (PDF Wegbeschreibung), Schulungsbeginn ist um 8 Uhr.

Als Dienstleister sind Sie verpflichtet, die betrieblichen Leistungsnachweise sowie die Nachweise zur mentalen und physischen Eignung Ihrer Mitarbeitenden, ebenso wie Schulungs-, Fortbildungs- und Zertifizierungsnachweise, ordnungsgemäß zu verwalten und abzulegen. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Dokumente jederzeit vollständig vorhanden und zugänglich sind. Qualitätskontrollen durch das HMWVW sowie die Fraport AG können jederzeit unangekündigt erfolgen.

Nachfolgend stellen wir Ihnen das aktuelle Verfahren entsprechend der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme dar: