Willkommen im neuen Informationsbereich der Beschulungs- und Zertifizierungskoordination
Ab sofort stehen Ihnen hier aktuelle Hinweise, wichtige organisatorische Informationen, Termine, Vorlagen sowie relevante Updates rund um die 11.2.3.5-Beschulung und Zertifizierung zur Verfügung.
Bitte nutzen Sie diesen Bereich regelmäßig, um jederzeit über alle Neuerungen und wesentlichen Informationen informiert zu bleiben.
11.2.3.5 Personal für Zugangskontrolle, Überwachung, Streifendienst
Alle Zertifizierungsanträge gemäß §8 LuftSiG, insbesondere für Luftsicherheitsschulungen gemäß den Ziffern 11.2.3.1 bis 11.2.3.5 DVO (EU) 2015/1998, sind ab dem 01.01.2026 ausschließlich über die Fraport AG einzureichen. Die nachfolgenden Informationen richten sich an interne und externe Ansprechpartner, die für die genannten Luftsicherheitsschulungen verantwortlich sind.
Die 11.2.3.5 Schulungen (betrifft Teilschulungen sowie Vollschulungen) umfassen neben den ursprünglichen Schulungseinheiten nun auch behördliche Prüfungen. Die Gültigkeit der Qualifikationen beträgt ab dem Zertifizierungsdatum wie gehabt fünf Jahre. Ohne Zertifizierung ist eine entsprechend durchgeführte Schulung ungültig.
Die Zertifizierungen werden durch die Fraport AG in Zusammenarbeit mit dem HMWVW (Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum) und der FraSec Academy, sowie allen Dienstleistern sichergestellt.
Als Dienstleister sind Sie verpflichtet, die betrieblichen Leistungsnachweise sowie die Nachweise zur mentalen und physischen Eignung Ihrer Mitarbeitenden, ebenso wie Schulungs-, Fortbildungs- und Zertifizierungsnachweise, ordnungsgemäß zu verwalten und abzulegen. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Dokumente jederzeit vollständig vorhanden und zugänglich sind. Qualitätskontrollen durch das HMWVW sowie die Fraport AG können jederzeit unangekündigt erfolgen.
Dazu zählen auch abgelaufene 11.2.3.5 Zertifizierungen
- Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung: Wird durch Fraport automatisiert geprüft
- Gültige Luftsicherheitsschulung gemäß 11.2.6 oder höherwertiger: Wird durch Fraport automatisiert geprüft
- Gültige 11.2.3.5 Schulung: Muss bis Freitag, zwei Wochen vor der jeweiligen Theorieprüfung, eingereicht werden
- Mentaler und physischer Nachweis (PDF Musterformular): Muss bis Freitag der Vorvorwoche vor der Theorieprüfung eingereicht werden (Gültigkeit 6 Monate)
- Bestandene Theorie/- und Praxisprüfung: Zertifizierungen werden automatisiert zugesendet
Die Anmeldung zu den behördlichen Prüfungen ist so früh wie möglich vorzunehmen. Die Prüfungstermine werden zeitnah bestätigt. Die Antragstellung erfolgt eine Woche vor der theoretischen Prüfung. Der gesamte Schulungs- und Zertifizierungsprozess nimmt mindestens vier Wochen in Anspruch.
Wird eine behördliche Prüfung nicht bestanden, besteht die Möglichkeit, sie beim nächsten Termin zu wiederholen. Sollte die Wiederholungsprüfung ebenfalls nicht bestanden werden, ist vor einer weiteren Prüfung eine Neuschulung zu absolvieren. Die Tätigkeit nach 11.2.3.5 darf erst mit Ausstellung der Zertifizierung durchgeführt werden.
Dazu zählen alle gültigen 11.2.3.5 Zertifizierungen
- Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung: Wird durch Fraport automatisiert geprüft
- Gültige 11.2.3.5 Fortbildung/-en: Muss bis Freitag, zwei Wochen vor der jeweiligen Theorieprüfung, eingereicht werden
- Gültige 11.2.3.5 Zertifizierung: Muss bei der Anmeldung hochgeladen werden
- Bestandene Theorieprüfung: Zertifizierungen werden automatisiert zugesendet
- Betrieblicher Leistungsnachweis (PDF Musterformular): Muss bei der Anmeldung hochgeladen werden
Für die letzten Tätigkeitsjahre ist die betriebliche Leistung durch ein kurzes Arbeitszeugnis nachzuweisen. Das Zeugnis kann auf der zweiten Seite des Formulars unter "Weiterführende Dokumentation" verfasst werden. Es soll eine Bewertung enthalten, wie der/die Mitarbeiter/in die Tätigkeit gemäß den Vorgaben 11.2.3.5 ausgeführt hat. Dabei ist anzugeben, ob die Tätigkeiten beanstandungsfrei oder mit Vorkommnissen erbracht wurden. Im Falle von Vorkommnissen sind diese kurz zu erläutern, beispielsweise durch Hinweise auf erfolgte Belehrungen. Die inhaltliche Beurteilung kann von einer fachlich qualifizierten Person erstellt werden.
Die Aufsichtsbehörde fordert ab dem Jahr 2030 rückwirkend für die letzten fünf Jahre einen betrieblichen Leistungsnachweis. Dieser muss mindestens zwei dokumentierte Qualitätskontrollen enthalten, beispielsweise in Form von Unterweisungen, Beobachtungen, Befragungen, Fachaufsichten oder Gesprächen, jeweils mit Datum und kurzer inhaltlicher Erläuterung. Für vollqualifizierte Mitarbeiter wird weiterhin der jährliche betriebliche Leistungsnachweis gefordert.
Die Anmeldung zur behördlichen Prüfung sollte spätestens drei Monate vor Ablauf der Zertifizierungsgültigkeit vorgenommen werden. Wir bitten Sie allerdings die Anmeldungen sowie die Planungen bereits fünf bis sechs Monate im Voraus durchzuführen, da uns nur begrenzte Prüfungsplätze zur Verfügung stehen.
Fortbildungen und Prüfungen finden im Rahmen des Rezertifizierungsprozesses statt, wobei die Tätigkeit weiterhin ausgeübt werden kann. Wird eine behördliche Prüfung nicht bestanden, besteht die Möglichkeit, sie beim nächsten Termin zu wiederholen. Auch in diesem Fall darf die Tätigkeit fortgeführt werden. Sollte die Wiederholungsprüfung ebenfalls nicht bestanden werden, ist vor einer weiteren Prüfung eine Neuschulung zu absolvieren, sowie ein mentaler physischer Nachweis einzuholen. Die Tätigkeit darf erst nach erfolgreicher erneuter Prüfung wieder aufgenommen werden.
11.2.3.5 Personal für Überwachungen (Teilschulung)
Die Schulung richtet sich an interne und externe Techniker, administrative Mitarbeitende, VIP-Personal sowie Bus- und Brückenfahrer, die in Abstimmung mit dem Fachbereich Security Compliance und Dienstleistermanagement diese Schulung benötigen, um Überwachungsaufgaben an Luftsicherheitsgrenzen durchführen zu dürfen.
Die 11.2.3.5 Teilschulung umfasst Schulungseinheiten sowie behördliche Prüfungen. Die Gültigkeit dieser Qualifikation beträgt ab dem Zertifizierungsdatum wie gehabt fünf Jahre. Ohne Zertifizierungsbescheinigung ist die entsprechend durchgeführte Schulung ungültig.
Die Zertifizierungen werden automatisiert durch die Fraport AG in Zusammenarbeit mit dem HMWVW (Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum) und der FraSec Academy sichergestellt. Alle weiteren Informationen zum Zertifizierungsverfahren finden sie unter Zertifizierungsinformationen.
Die Erstschulung sowie die Fortbildung haben eine Schulungsdauer von etwa acht Stunden, inklusive Pausen und Lernerfolgskontrolle. Der Schulungsort befindet sich im Gebäude 901 der FraSec Academy (PDF Wegbeschreibung), Schulungsbeginn ist um 8 Uhr.
Als Dienstleister sind Sie verpflichtet, die betrieblichen Leistungsnachweise sowie die Nachweise zur mentalen und physischen Eignung Ihrer Mitarbeitenden, ebenso wie Schulungs-, Fortbildungs- und Zertifizierungsnachweise, ordnungsgemäß zu verwalten und abzulegen. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Dokumente jederzeit vollständig vorhanden und zugänglich sind. Qualitätskontrollen durch das HMWVW sowie die Fraport AG können jederzeit unangekündigt erfolgen.