FLUGHAFENLIEFERUNGEN

Umgang mit Flughafenlieferungen

Flughafenlieferungen unterliegen gesetzlichen Kontrollen, bevor sie in den Sicherheitsbereich des Flughafens  weitertransportiert werden dürfen. Um die Kontrolle vor Ort zu vereinfachen und zu beschleunigen, besteht für Lieferanten die Möglichkeit, einen Sonderstatus als sogenannter bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen beim Flughafenbetreiber Fraport zu beantragen. Die Voraussetzungen dafür sind das Erstellen und Umsetzen eines geeigneten Sicherheitsprogramms.

Alle wichtigen Informationen rund um die Kontrolle von Flughafenlieferungen, die Vorteile des Sonderstatus sowie die erforderlichen Nachweise finden Sie auf dieser Seite. Ergänzend stehen Ihnen häufig gestellte Fragen (FAQs), relevante Dokumente sowie weiterführende Hinweise zu den aktuellen Rechtsvorschriften zur Verfügung.

Wichtige gesetzliche Änderungen bei der Kontrolle von Flughafenlieferungen

Mit Inkrafttreten der EU VO 2026/449 dürfen hermetisch verschlossene Behälter zukünftig nur noch von  bekannten Lieferanten  von Flughafenlieferungen in den Sicherheitsbereich von Flughafen geliefert werden. Nach Ablauf der Übergangsfrist bis Ende 2027 ist der Status des bekannten Lieferanten zwingend erforderlich, um entsprechende Behälter weiterhin in die Sicherheitsbereiche transportieren zu dürfen.

Weitere Informationen und eine Übersicht hermetisch verschlossener Behälter finden Sie hier:  Datei

Sollten Sie von den Änderungen betroffen sein oder weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an unser Team unter  flughafenlieferungen@fraport.de

Der Flughafenbetreiber Fraport muss Flughafenlieferungen an den Zugängen zum Sicherheitsbereich Kontrollen unterziehen, um zu verhindern, dass verbotene Gegenstände in diesen Bereich gelangen. Zu Flughafenlieferungen zählen dabei alle Gegenstände, die zum Verkauf, zur Verwendung oder zur Bereitstellung für bestimmte Zwecke oder Tätigkeiten im Sicherheitsbereich eines Flughafens bestimmt sind. 

Nein.  

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass Waren oder Material, das  aufgrund seiner Beschaffenheit (z.B. Schüttgut)  nicht an den Zugängen  kontrolliert werden kann, durch Sicherheitspersonal an den Zielort begleitet wird.  Dort wird der Abladevorgang durch das Personal überwacht und der Inhalt der Lieferung überprüft.  

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, als sogenannter bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen die Kontrollen am Flughafen zu beschleunigen.


Kontakt

Flughafenlieferungen/Bekannte Lieferanten
airport-supplies@fraport.de