FLUGHAFENLIEFERUNGEN

Umgang mit Flughafenlieferungen

Flughafenlieferungen unterliegen gesetzlichen Kontrollen, bevor sie in den Sicherheitsbereich des Flughafens weitertransportiert werden dürfen. Um die Kontrolle vor Ort zu vereinfachen und zu beschleunigen, besteht für Lieferanten die Möglichkeit, einen Sonderstatus als sogenannter bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen beim Flughafenbetreiber Fraport zu beantragen. Die Voraussetzungen dafür sind das Erstellen und Umsetzen eines geeigneten Sicherheitsprogramms.

Alle wichtigen Informationen rund um die Kontrolle von Flughafenlieferungen, die Vorteile des Sonderstatus sowie die erforderlichen Nachweise finden Sie auf dieser Seite. Ergänzend stehen Ihnen häufig gestellte Fragen (FAQs), relevante Dokumente sowie weiterführende Hinweise zu den aktuellen Rechtsvorschriften zur Verfügung.

Wichtige gesetzliche Änderungen bei der Kontrolle von Flughafenlieferungen

Mit Inkrafttreten der EU VO 2026/449 dürfen hermetisch verschlossene Behälter zukünftig nur noch von  bekannten Lieferanten  von Flughafenlieferungen in den Sicherheitsbereich von Flughafen geliefert werden. Nach Ablauf der Übergangsfrist bis Ende 2027 ist der Status des bekannten Lieferanten zwingend erforderlich, um entsprechende Behälter weiterhin in die Sicherheitsbereiche transportieren zu dürfen.

Sollten Sie von den Änderungen betroffen sein oder weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an unser Team unter  flughafenlieferungen@fraport.de