Energiemanagement

Wir liefern alles, was Sie brauchen

Wir übernehmen für unsere Kunden in Sachen Energie die Arbeit und garantieren dabei eine optimale Stromversorgung.


Ob Strom, Wasser, Wärme oder Kälte: Wir liefern alles, was notwendig ist, um Grundstücke und Immobilien zu erschließen und zu betreiben. Wir bestellen und bauen Netze und Anlagen, stellen den Netzvertrieb von Strom und anderen Medien sicher und übernehmen die Messung und Abrechnung.
Kurzum: Unseren Kunden garantieren wir zu jeder Zeit eine optimale Energieversorgung.

Unser Leistungsportfolio im Einzelnen:
  • Erschließung der gesamten Versorgungsleistungen für ein Baugrundstück
  • Netzvertrieb Strom
  • Netzvertrieb Wasser, Wärme und Kälte
  • Messung, Erfassung und Fakturierung der Verbrauchswerte
  • Ladeinfrastruktur Elektromobilität

In den nachfolgenden Dateien  erhalten Sie die Technischen  Anschlussbedingungen (TAB) für das Niederspannungsnetz.

  

Technische Anschlussbedingungen (TAB)

Die Fraport AG legt derzeit keine über die technische Anwendungsregeln des VDE (TAR) hinausgehenden technischen Mindestanforderungen i.S.d. §19 Abs. 1 EnWG fest. Bei den TAR des VDE handelt es sich derzeit vor allem um die VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4110 und VDE-AR-N 4120. Die TAR liegen bei der Fraport AG / HVM-IE1 im Terminal 2 zur Einsichtnahme aus.

  

Anschlussbegehren

Anschlussbegehren an das Stromnetz der Fraport AG (PDF)

  

Kommunikationsdatenblatt

Kommunikationsdatenblatt der Fraport / Netzbetreiber (PDF)

  

Preisblatt Baukostenzuschuss

Preisblatt Baukostenzuschüsse

  

Anschlussnutzungsvertrag mit Erzeugungsanlage

Anschlussnutzungsvertrag Strom für elektrische Anlagen mit angeschlossener Erzeugungs-/Batteriespeicheranlage

Anschlussnutzungsvertrag Strom für elektrische Anlagen mit angeschlossener Erzeugungs-/Batteriespeicheranlage - Anlage 1

Anschlussnutzungsvertrag Strom für elektrische Anlagen mit angeschlossener Erzeugungs-/Batteriespeicheranlage - Anlage 2

Anschlussnutzungsvertrag Strom - Anlage 3

  

Netzanschlussvertrag mit Erzeugungsanlage

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Strom für elektrische Anlagen mit angeschlossener Erzeugungs-/Batteriespeicheranlage

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Strom für elektrische Anlagen mit angeschlossener Erzeugungs-/Batteriespeicheranlage - Anlage 1

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Strom für elektrische Anlagen mit angeschlossener Erzeugungs-/Batteriespeicheranlage - Anlage 2

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Strom - Anlage 4

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Strom - Anlage 5

  

Anschlussnutzungsvertrag Entnahme

Anschlussnutzungsvertrag Strom

Anschlussnutzungsvertrag - Anlage 1 (Beschreibung Netzanschluss)

Anschlussnutzungsvertrag - Anlage 2

Anschlussnutzungsvertrag Strom - Anlage 3

  

Netzanschlussvertrag Entnahme

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Strom

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag - Anlage 1 (Beschreibung Netzanschluss)

Netzanschlussvertrag - Anlage 2

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Strom - Anlage 4 (Grundstück bzw. Erbbau)

Netzanschlussvertrag - Anlage 5

Fraport verlangt Netznutzungsentgelte,  um das Mittelspannungs- beziehungsweise Niederspannungsnetz nutzen zu dürfen.

In den nachfolgenden Dateien finden Sie die aktuellen Netznutzungsentgelte,  ihren Gültigkeitsraum und auch den Netznutzungsvertrag.
  

Kommunikationsdatenblatt

Kommunikationsdatenblatt der Fraport / Netzbetreiber (PDF)

  

Kostenpauschale Unterbrechung / Wiederherstellung der Anschlussnutzung

2021  (PDF)


Netznutzungsvertrag (gültig seit 01.04.2022).

Vertrag (PDF)

Anlage a (PDF)

Anlage c (PDF)

  

Netznutzungsentgelt

2024  (PDF)

2023 (PDF)

2022 (PDF)

2021 (PDF)

2020  (PDF)

Hier finden Sie Informationen zu  Netzstrukturdaten und dem Hochlastzeitfenster des Flughafens Frankfurt nach der  Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen unter Beachtung  von §  17 Abs.  2 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), nach der ein Betreiber eines  Elektrizitätsverteilernetzes dazu verpflichtet ist, netzrelevante Daten zu  veröffentlichen.
  

Netzrelevante Daten

2022 (PDF)

2021 (PDF)

2020 (PDF)

2019 (PDF)

  

Stromnetz Strukturangaben

Strukturangaben 2022 (PDF)

Strukturangaben 2021 (PDF)

Strukturangaben 2020 (PDF)

Strukturangaben 2019  (PDF)

  

Hochlastzeitfenster

2024 (PDF)

2023 (PDF)

2022 (PDF)

2021 (PDF)

2020  (PDF)

Für die Kundinnen und Kunden, die mit  Elektrizität versorgt werden, übernimmt Fraport den Messstellenbetrieb.

Anschlussnutzer können durch die im §  21  b des EnWG eingeführte Liberalisierung des  Messwesens den Messstellenbetrieb auch von einem Dritten durchführen lassen.

Hierfür wird ein  Messstellenrahmenvertrag zwischen dem Messdienstleister und Fraport benötigt.  Im Preisblatt Messstellenbetrieb finden Sie die für den Messstellenbetrieb von  Fraport geltenden Tarife.
  

Messstellenvertrag nach §9 Abs. 1 Nr. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Messstellenbetreiberrahmenvertrag (PDF)

Anlage A  (PDF)

Anlage B  (PDF)

Anlage C  (PDF)
  

Preisblatt Messstellenbetrieb

Preisblatt  Messstellenbetrieb 2024 (PDF)

Preisblatt  Messstellenbetrieb 2023 (PDF)

Preisblatt  Messstellenbetrieb 2022 (PDF)

Preisblatt  Messstellenbetrieb 2021 (PDF)

Preisblatt  Messstellenbetrieb 2020 (PDF)


Zähleraufnahmeprotokolle

Zähleraufnahmeprotokoll für Stromzähler (PDF)

Zähleraufnahmeprotokoll Feuchtmedien (PDF)

  

Gemäß § 13 Abs. 3 der  Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom  25. Juli 2005 sind die einheitlichen Preise für  Mehr-/Mindermengen von Strom auf Grundlage des aktuellen monatlichen  Marktpreises zu berechnen und veröffentlichen.

In den nachfolgenden Dateien erhalten  Sie die Preise für die Mehr- und Mindermengenabrechnung für Strom sowie den  Nachweis für Wiederverkäufer Fraport AG und Energy Air GmbH in der geltenden  Fassung.
  

Mehr-/Mindermengenpreis Strom

MeMi Preise März 2024 (PDF)

  

Nachweis für Wiederverkäufer

Fraport AG 2023-2026 (PDF)

Fraport AG 2021-2023 (PDF)

Fraport AG 2018-2021  (PDF)

Energy Air 2018-2021  (PDF)

Hier finden Sie Informationen zu der Bedienung der Ladeinfrastruktur der Fraport AG.  Informationen zu den möglichen Bezahlverfahren folgen in Kürze.

Im Störungsfall wenden Sie sich bitte an +49 69 690 32701.

Sollten Sie weitere Fragen oder Anmerkungen haben, kontaktieren Sie uns gerne unter ladeinfrastruktur@fraport.de.

Unser Track Record

Für unsere Kunden ersetzen wir alte Energieabrechnungssysteme durch eine marktführende Abrechnungssoftware. Dabei verknüpfen wir das Wissen aus unseren Leistungsbereichen des Energiemanagements mit dem Asset & Property Management, um für unsere Kunden Abrechnungssicherheit zu gewährleisten – und wir ermöglichen dadurch Zeit- und Kosteneinsparungen. Das eingesetzte System entspricht den aktuellsten Anforderungen der Energiewirtschaft.

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