Fraport AG
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Flughafenentgelte fallen vor allem an, wenn Flugzeuge starten, landen und abgestellt werden sowie wenn Fluggasteinrichtungen genutzt werden. Hinzu kommen Entgelte für den Lärm und die Emissionen, die die Flugzeuge verursachen.
Die Entgelte dienen ausschließlich dazu, die Flughafeninfrastruktur und die daraus resultierenden laufenden Kosten zu refinanzieren. In Deutschland unterliegen die Flughafenentgelte der Genehmigungspflicht nach § 19b Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Die für den Flughafen Frankfurt zuständige Landesluftfahrtbehörde ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW). Im Vorfeld der Entgeltgenehmigung sind die Fluggesellschaften unter anderem durch jährliche Konsultationen beteiligt.
Im November 2019 hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen den Entgeltantrag für den Flughafen Frankfurt mit den darin enthaltenen Incentive-Programmen genehmigt. Die Entgeltsystematik blieb zu Januar 2020 bestehen. Dabei gab es – mit Ausnahme der fluglärmbezogenen Lande- und Startentgelte – keine Strukturveränderungen.
Nur Entgelte für Lärmbelastung steigen
Außer den lärmbezogenen Entgelten steigen auch die Beträge, die in der Nacht auf sie aufgeschlagen werden – von 50 auf 65 Prozent in der Nachtzeit 1 sowie von 200 auf 300 Prozent in der Nachtzeit 2. Darüber hinaus wurden Zuschläge für nach Anhang 16 Band I Teil II Kapitel 3 des ICAO-Abkommens und schlechter zertifizierte Flugzeuge implementiert beziehungsweise die bestehenden Zuschläge modifiziert (gestaffelte Zuschläge von 30 bis 250 Prozent). Damit setzt Fraport seinen Kurs weiter fort, lärmreduziertes Fliegen zu fördern. Unverändert bleibt das Prinzip, am tatsächlich gemessenen Lärm des Flugzeugtyps zu klassifizieren. Die Lärmkomponente wird auf Grundlage des durchschnittlichen Werts des am Flughafen Frankfurt gemessenen Fluglärms zwischen 2016 und 2018 berechnet. Aufgrund der Aktualisierung der Berechnungsgrundlage wurden einzelne Fluggeräte neu zugeordnet. Darüber hinaus wurden neue Fluggeräte eingestuft.
Das „Incentive Modell FRA“ gilt weiterhin fort und schafft die Voraussetzungen, um gezielt ein kontinuierliches und nachhaltiges Verkehrswachstum und gleichzeitig eine geringe Lärmbelastung in Frankfurt zu fördern. Es bietet Anreize für Fluggesellschaften, die Konnektivität im Interkontinentalverkehr zu steigern sowie im Kontinentalverkehr ab Frankfurt zu wachsen.
Das „GBAS-Programm“ – das Ground Based Augmentation System; bodengestütztes Ergänzungssystem – wird im Jahr 2020 fortgeführt. Damit wird eine weitere technische Innovation am Flughafen Frankfurt gefördert. Das GBAS-System ist eine auf „Differential Global Positioning System-Verfahren“ (DGPS) basierende Navigationseinrichtung, die satellitengestützte Präzisionsanflüge ermöglicht und somit unter anderem zur Lärmreduktion beitragen kann.
Hier können Sie die Flughafenentgelte (gültig ab 1. Januar 2021) direkt online berechnen lassen:
Was als „Südwestdeutsche Luftverkehrs AG“ begann, ist heute ein weltweiter Dreh- und Angelpunkt der Luftfahrt.