Fraport AG führt Hauptversammlung am 26. Mai ausschließlich virtuell durch

Karlheinz Weimar leitet Hauptversammlung zum letzten Mal als Aufsichtsratsvorsitzender / Hessischer Finanzminister Michael Boddenberg steht zur Wahl in den Aufsichtsrat / Vorstandsvergütungssystem soll gemäß gesetzlicher Vorgaben angepasst werden

Die Fraport AG wird ihre am 26. Mai 2020 um 10.00 Uhr stattfindende Hauptversammlung ausschließlich virtuell durchführen. Eine persönliche Teilnahme vor Ort ist zum gesundheitlichen Schutz der Aktionäre und der weiteren Beteiligten nicht möglich. Damit nutzt der Flughafenbetreiber eine Möglichkeit, die der Gesetzgeber am 27. März 2020 zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie neu geschaffen hat.

Aktionäre können ihre Rechte online wahrnehmen

Die gesamte Hauptversammlung wird in Ton und Bild unter der Internetadresse www.hauptversammlung.fraport.de übertragen. Über diese Internetadresse ist ab dem 5. Mai auch ein HV-Portal erreichbar. Dort können Aktionäre und ihre Bevollmächtigten unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären.

Medienvertreter können die Hauptversammlung ebenfalls unter dem oben genannten Link verfolgen. Die Rede des Aufsichtsratsvorsitzenden Karlheinz Weimar beginnt mit der Hauptversammlung um 10.00 Uhr, die Rede des Vorstandsvorsitzenden Dr. Stefan Schulte folgt im Anschluss.

Finanzminister Michael Boddenberg steht zur Wahl in den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsratsvorsitzende Karlheinz Weimar legt sein Mandat nach fast 17jähriger Tätigkeit mit Beendigung der Hauptversammlung am 26. Mai 2020 nieder. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Michael Boddenberg, Hessischer Minister der Finanzen, als Nachfolger in den Aufsichtsrat zu wählen. Michael Boddenberg soll im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz der Fraport AG vorgeschlagen werden.

Vorstandsvergütungssystem soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben angepasst werden

Des Weiteren umfasst die Tagesordnung neben den üblichen Beschlussfassungen etwa über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats auch die Beschlussfassung über ein neues Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder. Damit setzt Fraport frühzeitig die gesetzlichen Vorgaben um, die sich aus der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex und dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II) ergeben. Das neue Vergütungssystem ist wertgleich mit dem bisherigen. Durch eine geringere Anzahl an Vergütungselementen soll das neue System vereinfacht und noch transparenter gestaltet werden.

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