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EcoTow: Fraport nimmt vollelektrische Flugzeugschlepper für Großflugzeuge in Betrieb

Hessen unterstützt bei Anschaffung im Rahmen des Landesprogramms „Förderung der Elektromobilität“

Flughafenbetreiber Fraport treibt die Elektrifizierung des Fuhrparks weiter voran und nimmt nun vollelektrische Flugzeugschlepper des Modells E-Phoenix von Hersteller Goldhofer in Betrieb. Zwei der Fahrzeuge sind bereits auf dem Vorfeld im Einsatz, ein weiteres ist bestellt. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum unterstützte ihre Anschaffung mit Fördermitteln in Höhe von 171.700 Euro aus dem Programm „Förderung der Elektromobilität“.

Das neue Modell E-Phoenix kann auch große Passagiermaschinen bewegen, beispielsweise beim Zurücksetzen aus der Parkposition oder bei Positionswechseln. Das Fahrzeug verfügt über eine Batteriekapazität von 240 Kilowattstunden und lässt sich über die Schnellladefunktion in rund 1,5 Stunden voll aufladen.

Ein weiterer Schritt in Richtung Net Zero
Fraport verfolgt das Ziel, bis spätestens 2045 an allen vollkonsolidierten Konzerngesellschaften weltweit den Status Net Zero in den Scopes 1 und 2 zu erreichen. Ein wichtiges Teilziel ist die Reduktion der CO₂e-Emissionen am Flughafen Frankfurt bis 2030 auf 50.000 Tonnen. Elektromobilität ist ein zentraler Hebel innerhalb des Maßnahmenpakets zur Dekarbonisierung, das  in einem Masterplan mit insgesamt rund 2.000 Einzelmaßnahmen hinterlegt ist.

Das Fördermittel-Projekt EcoTow (HA-Projekt-Nr. 2026/25-135) wird im Rahmen der Innovationsförderung Hessen aus Mitteln des Förderprogramms „Elektromobilität in Hessen“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum gefördert.

  

Beachten Sie bitte: Die vorliegenden Inhalte sind vor dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb am 27. September 2026 entstanden, mit dem die Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo-Richtlinie) umgesetzt wird. Dieses Gesetz definiert neue Vorgaben für die Umweltkommunikation von Unternehmen. Fraport kann nicht gewährleisten, dass die vorliegenden Inhalte in allen Punkten diesen neuen Vorgaben entsprechen. Die Inhalte sind unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Rechtslage entstanden. Umwelt und Klimaschutz

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