Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) definiert Flugrouten und berücksichtigt dabei nationale und internationale Regularien. Die Flugrouten genehmigt das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Ein Bestandteil des Verfahrens zur Genehmigung von Flugrouten ist die Beratung der DFS und des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) durch die Fluglärmkommission. Die Frankfurter Fluglärmkommission besteht aus Vertretenden der dem Flughafen benachbarten Gemeinden beziehungsweise Landkreisen, des Hessischen Umweltministeriums, der DFS, der Luftverkehrsgesellschaften, der Fraport AG sowie der Bundesvereinigung gegen Fluglärm.
Ein gutes Beispiel für eine geplante Routenänderung ist das Konsultationsverfahren um die Strecke „AMTIX kurz“, die abfliegende Flugzeuge über den Norden Darmstadts führt. Mehr erfahren Sie entweder auf unserer Homepage oder auf der Seite des Forums Flughafen und Region.