Der Lärmschutzbereich wird unter anderem auf Basis des weiterentwickelten Betriebskonzepts berechnet. Dem weiterentwickelten Betriebskonzept liegt eine Prognose des unabhängigen Gutachters Intraplan in Höhe von 560.000 Flugbewegungen im Jahr 2033 zugrunde. Im Jahr 2025 verzeichnete der Flughafen Frankfurt rund 460.000 Flugbewegungen.
Für die Berechnung wird dabei nicht der typische Alltag am Flughafen zugrunde gelegt. Nach § 3 FluLärmG wird der Lärmschutzbereich auf Basis der sechs verkehrsreichsten Monate eines Jahres berechnet. Zusätzlich werden methodische Sicherheitspuffer eingerechnet.
Das bedeutet: Der Lärmschutzbereich bildet keinen Durchschnitt ab, sondern einen Maximalfall.