WIE VERÄNDERT SICH DER LÄRMSCHUTZBEREICH?

Regionale Verschiebung

Das weiterentwickelte Betriebskonzept verändert, welche Gebiete rund um den Flughafen wie oft überflogen werden. Das bedeutet: Für manche Orte wird es ruhiger, für andere Orte steigen die Lärmauswirkungen. Die Veränderungen fließen in die Neufestsetzung des Lärmschutzbereiches ein.

Der Lärmschutzbereich ist das Gebiet rund um den Flughafen, in dem Anwohnerinnen und Anwohner gesetzlich festgelegte Schutzansprüche haben, zum Beispiel auf Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden.

Der aktuell geltende Lärmschutzbereich wurde 2011 festgesetzt und basiert auf dem aktuellen Betriebskonzept. Er ist als Rechtsverordnung des Landes Hessen verbindlich.
Überprüfung und Neufestsetzung

Der Lärmschutzbereich wird alle zehn Jahre durch das Land Hessen überprüft. Die Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs ist ein eigenständiges, gesetzlich geregeltes Verfahren. Das braucht eine belastbare Grundlage: ein realistisches, funktionales Betriebskonzept für das Prognosejahr 2033. Das weiterentwickelte Betriebskonzept stellt diese Grundlage bereit. Wo der Lärmschutzbereich künftig verlaufen wird, entscheidet allein das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium (HMWVW), nach den Vorgaben des Fluglärmschutzgesetzes.

Die Fläche des Lärmschutzbereichs 2033 wird in Summe gegenüber dem Lärmschutzbereich 2011 kleiner. Die Gesamtlärmbelastung bleibt deutlich unterhalb der im Planfeststellungsverfahren als abgewogen geltenden Werte. Über Details zum Lärmschutzbereich informieren das HMVWV sowie die Fluglärmschutzbeauftragte des Landes Hessen.

FAQ

Fragen und Antworten

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