Das weiterentwickelte Betriebskonzept beschreibt, wie der Flugbetrieb am Flughafen Frankfurt künftig organisiert und gesteuert werden soll, damit der Verkehr auch bei steigenden Flugbewegungen weiterhin sicher, geordnet und flüssig abgewickelt werden kann – insbesondere durch eine angepasste Nutzung bestehender Routen (bei Westbetrieb z. B. mit einer häufigeren Nutzung der Nordwest-Abflugstrecken, weil die Südumfliegung nicht im ursprünglich geplanten Umfang zur Verfügung steht).
Der Lärmschutzbereich (LSB) ist dagegen ein behördlich festgelegter Schutzrahmen nach dem Fluglärmschutzgesetz: In einem geregelten Verfahren werden auf Basis einer Prognose (hier: für 2033) die Lärmschutzkonturen berechnet und daraus abgeleitet, in welchen Gebieten welche Schutzansprüche gelten. Diese Berechnungen und die Festsetzung erfolgen im zuständigen Verfahren durch das Land Hessen. Grundlage für die Berechnungen ist unter anderem das Betriebskonzept.