Fragen zu Fluglärm & Kontakt

Untenstehend haben Sie die Möglichkeit, sich zu verschiedenen Themen rund um den Fluglärm am Flughafen und in der Umgebung Ihres Wohnortes zu informieren. Hierzu gehören neben der Beantwortung von häufigen Fragen zwei Kartendarstellungen, auf denen zum einen Flugrouten und verschiedene Anspruchsgebiete aber auch tatsächliche Flugverläufe von Einzelflügen sowie gemessene Lärmwerte einsehbar sind. Sollten Sie hinsichtlich Ihrer Frage nicht fündig geworden sein, nutzen Sie gerne das Kontaktformular, um sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen, die uns im Rahmen von Fluglärmbeschwerden und Bürgeranfragen erreichen, beschäftigen sich mit dem Nachtflugverbot, Routenänderungen und der generellen Lärmsituation am eigenen Wohnort. Aus diesem Grund gehen wir hier auf diese Themenbereiche ein, um möglicherweise schon im Vorhinein Verständnisfragen klären zu können.

Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der aktuellen Pandemie einige Änderungen im Flugbetrieb ergeben haben. Zu diesen Änderungen informieren wir sie auf der unten angegebenen Seite.

Frage nicht beantwortet? Hier gelangen Sie zum Kontaktformular

Erklärfilm Fra.Map
Erklärfilm Fra.Map

Erklärfilm Fra.Map

FRA Map bietet die Möglichkeit, die Themengebiete Fluglärm, Schallschutz und Flugbetrieb interaktiv zu erkunden. Über die Adresssuche können Sie direkt zu jeder in der Karte vorhandenen Adresse navigieren – auch zu Ihrer Heimatadresse – und Flugrouten, Betriebsrichtungsverteilung Fluglärmmessungen im direkten Umfeld der eingegebenen Adresse einsehen.

FRA NoM (Fraport Noise Monitoring)

Das kartenbasierte Tool zeigt aktuell gemessene Lärmwerte an den stationären Fluglärmmessstellen der Fraport AG sowie An- und Abflüge am Flughafen Frankfurt.

Pegelverläufe können mit Klick auf eine der Messstationen detailliert angezeigt und Steig- oder Sinkprofile einer Flugbewegung nachverfolgt werden. Auch bietet die Kartenübersicht die Möglichkeit, den Abstand zu einem Vorbeiflug oder zu einer nahegelegenen Messstelle aus der Perspektive des eigenen Wohnortes zu erkennen (Haussymbol in der unteren Leiste anklicken und Adresse eingeben).

Fraport hat verschiedene Maßnahmenprogramme ins Leben gerufen, die Besitzer und Anwohner gleichermaßen für den verursachten Fluglärm und alle mit dem Flugbetrieb zusammenhängenden Einschränkungen entschädigen oder die Auswirkungen lindern.

Durch bauliche Maßnahmen an Gebäuden können die Lärmeinwirkungen im Rauminneren deutlich reduziert werden. Dadurch stellt der Passive Schallschutz einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der durch Fluglärm betroffenen Bevölkerung dar. Basierend auf dem  Planfeststellungsbeschluss  des HMWEVL zum Ausbau des Flughafens Frankfurt vom 18. Dezember 2007 und der  Festlegung des entsprechenden Lärmschutzbereichs  durch die Landesregierung per Rechtsverordnung, die am 13. Oktober 2011 in Kraft getreten ist, ist nunmehr  das dritte Passive Schallschutzprogramm aus dem Jahr 2011 noch in Umsetzung, die Antragsfrist ist allerdings abgelaufen.

Für die Erreichung des Zieles, den Lärmpegel im Rauminneren von Gebäuden in anspruchsberechtigten Gebieten zu verringern, wurden für das letzte Passive Schallschutzprogramm rund  200 Millionen Euro  zur Verfügung gestellt, bauliche Schallschutzmaßnahmen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zeitlich vorgezogen und durch weitere finanzielle Mittel aus dem Regionalfonds erweitert.

Erklärfilm Fluglärmbeschwerde
Erklärfilm Fluglärmbeschwerde

 

Anfrage einreichen

Bei der Bearbeitung von Fluglärmbeschwerden über einzelne Überflüge ist es uns wichtig, die Anfragenden über Gründe für die unüblichen Flugverläufe und die eventuell getroffenen Sanktionsmaßnahmen gegen den Piloten zu informieren. Dafür melden wir die Flüge, die gegen lärmmindernde Regularien (z. B. vorgeschriebene Flugrouten) mutmaßlich verstoßen haben, an die Fluglärmschutzbeauftragte des Landes Hessen weiter.

Dort werden auffällige Flüge u. a. anhand der Radardaten der  DFS  Deutschen Flugsicherung auf Kursgenauigkeit und Höhenverlauf untersucht. Beim bestätigten Regelverstoß veranlasst die Fluglärmschutzbeauftragte über die DFS ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Piloten beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Hat der Pilot keine stichhaltige Begründung dafür, können hohe Bußgelder, bis hin zur fünfstelligen Höhe, gegen ihn verhängt werden. Den anfragenden Bürgerinnen und Bürgern teilen wir das jeweilige Untersuchungsergebnis der Fluglärmschutzbeauftragten mit.

Um alle Inhalte des Kontaktformulars anzeigen zu können, verwenden Sie bitte einen aktuellen Browser wie Google Chrome, Microsoft Edge oder Firefox. Gerade im veralteten Internet Explorer kann es zu Problemen kommen.

Aktueller Hinweis: Eingeschränkte Bearbeitung von Anfragen


Durch die derzeitige, uns alle betreffende Situation, können wir momentan den Normalbetrieb im Nachbarschaftsdialog nicht aufrechterhalten. Daher kommt es bei der Bearbeitung und Beantwortung von Beschwerden zu deutlichen Verzögerungen. Sobald Ihre Anfrage bearbeitet wurde, melden wir uns bei Ihnen und bitten für längere Wartezeiten um Entschuldigung.

Gerne können Sie auch die auf dieser Seite angebotenen Tools und Links nutzen, um sich ein Bild der Fluglärmsituation an Ihrem Standort zu machen.

Allgemeine Informationen zur Auswertung von Beschwerden

Die meisten Fluglärmbeschwerden werden von nur wenigen Personen abgeschickt, die weitgehend automatisierte und standardisierte Reklamationen über einzelne Überflüge verschicken. Um eine differenzierte Bewertung von Lärmbeschwerden zu ermöglichen, sie bspw. in Bezug zu örtlichen Veränderungen im Flugverkehr zu setzen, werden diese Beschwerden auf Basis einer Absprache mit der  Fluglärmkommission  nur statistisch erfasst und für die Kommission separat dargestellt.