Allgemeine Informationen

Wissenswertes rund um die Ausweisbeantragung und dessen Regeln.

Informationen zu einem neuen Ausweis

 

Alle brauchbaren Informationen zur Ausweisbeantragung eines personenbezogenen Flughafenausweises:

Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands in den Luftsicherheitsbehörden durch vermehrte Nachforderungen von Angaben und/oder Belegen, bittet die zuständige Luftsicherheitsbehörde und das Servicecenter Flughafenausweise (SCF) um Mithilfe:

  • Die durchgängige Beschäftigung des Antragstellers im Antrag ist mit einer Unterschrift in Teil B zu bestätigen. Sofern Antragsteller noch  keine fünf Jahre in dem aktuellen Unternehmen tätig ist, wird um Bestätigung der Dauer der Tätigkeit im Unternehmen gebeten. Die fehlenden Zeiten innerhalb der letzten fünf Jahre sind durch den Antragsteller zu belegen. Die Luftsicherheitsbehörde ist unter  v5.ppffm@polizei.hessen.de  erreichbar und steht für Rückfragen zur Verfügung.