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ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Wissenswertes rund um die Ausweisbeantragung und dessen Regeln.

Informationen zu einem neuen Ausweis

 

Alle wichtige Informationen zur Ausweisbeantragung eines personenbezogenen Flughafenausweises:

Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands in den Luftsicherheitsbehörden durch vermehrte Nachforderungen von Angaben und/oder Belegen, bittet die zuständige Luftsicherheitsbehörde und das Servicecenter Flughafenausweise (SCF) um Mithilfe:

  • Versand von Antragsunterlagen:
    •   ZVÜ-Neuanträge: mind. 8 Wochen im Voraus
    •   ZVÜ-Verlängerung: Wir empfehlen, den Antrag 4 Monate vor ZVÜ-Ablauf bei uns einzureichen, da Ihr Antrag mind. 3 Monate vor Ablauf bei der Luftsicherheitsbehörde Hessen vorliegen sollte und zusätzlich unsere Bearbeitungszeiten zu berücksichtigen sind.
  • Alle Anträge (Antrag auf dauerhaften Personenausweis und Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung) bestehen aus zwei Teilen, die immer zusammen (pro Person eine PDF-Datei mit max. 5 MB) in einer E-Mail an  flughafenausweise@fraport.de  gesendet werden müssen. Anträge auf Personenausweise  und  ZVÜ, bestehen somit aus vier Teilen.
  • Nach Abschluss der Zuverlässigkeitsüberprüfung kann die Ergebnismitteilung bei Interesse ausschließlich durch die zuständige Behörde an die überprüfte Person ausgestellt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an die Luftsicherheitsbehörde unter:  v5.ppffm@polizei.hessen.de