Luftsicherheitsschulung

Interaktives Sicherheitstraining - IST

Jeder Flugplatzbetreiber in der Europäischen Union darf nur Personen mit einer gültigen Luftsicherheitsschulung unbegleiteten Zugang zu den Sicherheitsbereichen eines Flughafens gewähren. Das computergestützte interaktive Sicherheits-Training IST steht allen Flughafen-Beschäftigten zur Verfügung, die Zugang zu den Sicherheitsbereichen benötigen und über keine andere Luftsicherheitsschulung verfügen. Die Schulungsinhalte richten sich nach gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen von Ziffer 11.2.6.2 des Kapitels 11 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 sowie den zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben des Modulsystems des Bundesministeriums des Innern.

Die Schulungsdauer beträgt ca. dreieinhalb Stunden. Am Ende der Schulung erfolgt eine Lernzielkontrolle. Eine erneute Schulung ist nach spätestens fünf Jahren erforderlich.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche sich sechs Monate oder länger nicht im Sicherheitsbereich aufgehalten haben, müssen vor erneutem Betreten des Sicherheitsbereiches durch den Arbeitgeber eine Unterweisung des Sicherheitsbewusstseins erhalten. Mögliche Inhalte finde Sie hier (PDF).

Die Unterweisung ist zu dokumentieren und durch den Arbeitgeber für die Dauer von fünf Jahren aufzubewahren. Eine Information an das Servicecenter Flughafenausweise ist nicht erforderlich, Ausweise werden nicht automatisiert gesperrt. Auch die Absolvierung einer erneuten Luftsicherheitsschulung nach Ziff. 11.2.6 der gültigen DVO (EU) 2015/1998 ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Weitere Informationen zum interaktiven Sicherheits-Training IST sind den FAQ (Häufig gestellte Fragen) zu entnehmen. Weiteres rund um die Themen Luftsicherheitsschulung und IST

Die Schulung nach Ziffer 11.2.6.2 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 enthält eine Reihe von Inhalten, die „für andere Personen als Fluggäste, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigen“, vorgeschrieben sind. Diese Inhalte sind mit der Aufsichtsbehörde, dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen abgestimmt und entsprechen den zeitlichen und nationalen Vorgaben des Bundes. Das interaktive Sicherheits-Training - IST wurde unter der Genehmigungsnummer HE-HMWEVL-WBT-1126-001 zugelassen.

Das erfolgreiche Absolvieren der Schulung im Rahmen der Lernzielkontrolle wird gespeichert und das Datum automatisch an das Ausweisverwaltungssystem übertragen.

Sofern eine andere Luftsicherheitsschulung absolviert wurde, kann die entsprechende Bescheinigung geprüft und ggf. anerkannt werden. Hierzu ist die Schulungsbescheinigung in gut lesbarer Form und mit dem  jeweiligen Namen versehen als pdf.-Datei an das E-Mail-Postfach Flughafenausweise@Fraport.de zu senden. Nach erfolgter Anerkennung und Hinterlegung durch das Servicecenter Flughafenausweise ist ein Absolvieren des interaktiven Sicherheits-Trainings - IST nicht mehr notwendig.

Häufig gestellte Fragen

Die Schulung ist über jeden internetfähigen Rechner aufrufbar. Die entsprechende Internet-Adresse befindet sich im persönlichen Anschreiben.

Sobald die persönlichen Zugangsdaten eingetroffen sind, besteht die Möglichkeit sich anzumelden und den Abschlusstest zu absolvieren.

Weiterführende Informationen

Sicherheit systematisch gewährleisten