FAQs
Firmenkunden
Eine der folgenden Voraussetzungen muss zur Firmenregistrierung erfüllt sein:
- Abgeschlossener BADV-Gestattungsvertrag mit der Fraport AG (Siehe:
gewerbliche Tätigkeit und Gestattungen) - Abgeschlossener Mietvertrag mit der Fraport AG.
Hinweis: Dem Firmendatenblatt bitte die erste Seite des Mietvertrages beilegen sowie die Unterschriftenseite - Auftragnehmer einer Firma, die in einem direkten Vertragsverhältnis mit der Fraport AG steht - von dieser im Antrag auf Firmenregistrierung bestätigen lassen
- Im Auftrag der Fraport AG auf dem Gelände des Flughafens tätig
- Luftverkehrsgesellschaft, die am Flughafen Frankfurt tätig ist
- Eine Behörde mit hoheitlichen Aufgaben
- Sonstige Genehmigung zur Tätigkeit am Flughafen Frankfurt/ hierfür informieren Sie sich bitte im vorab bei flughafenausweise@fraport.de
Unternehmen, die noch nicht im Servicecenter Flughafenausweise registriert sind, müssen sich zunächst mit den
Für die erstmalige Registrierung nutzen Sie gerne unser Webportal.
Im Anschluss daran können Ausweise beantragt werden. Das Formular dient auch der Aktualisierung von Firmendaten wie zum Beispiel der Änderung von zeichnungsberechtigten Personen.
Für die Zulassung eines Fahrzeugs für das Vorfeld oder für den Betriebsbereich füllen Sie bitte den Antrag auf Erteilung eines Fahrzeugausweises aus. Bitte fügen Sie diesem Antrag einen Nachweis der Fahrgestellnummer, beispielsweise eine Kopie des Fahrzeugscheins, bei.
Der übertragbare Fahrzeugausweis dient Speditionen und Kurierdiensten ohne Sitz am Flughafen als Zufahrt für die Tore 31 und 32.
Ja, grundsätzlich wird ein dauerhafter personenbezogener Flughafenausweis benötigt, sobald man am Flughafen tätig ist. Für wenige Tage kann man sich auch einen Besucherausweis ausstellen lassen.
Der Besucherausweis ist ein personenbezogener und zeitlich begrenzter Ausweis. Diesen erhalten Sie am Tor 3, im Servicecenter Flughafenausweise Terminal 1 Ankunft Halle C und Terminal 3, Ankunft neben den medizinischen Diensten. Die
Besucherausweise für den Betriebsbereich (grün):
Besucherausweise für den Betriebsbereich können für maximal fünf Tage pro Monat (und max. 20 Tage im Kalenderjahr) ausgestellt werden. Dazu ist die Vorlage des EU-Personalausweises oder Reisepasses zur Feststellung der Identität erforderlich.
Besucherausweise für den Sicherheitsbereich (aubergine):
Besucherausweise für den Sicherheitsbereich sollen ausschließlich für unplanbare Ereignisse genutzt werden und können 5 Tage pro Monat pro Person ohne ZVÜ und Luftsicherheitsschulung mit ständiger Begleitung von einer Person, die einen Fraport-Ausweis in mindestens gleicher Farbe besitzt. Insgesamt können max. 12 Tage im Kalenderjahr Besucherausweise für den Sicherheitsbereich in Begleitung genutzt werden. Dazu ist die Vorlage des EU-Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Aufenthaltstitel) zur Feststellung der Identität erforderlich.
Die Begleitperson muss bei der Ausweisabholung ebenfalls vor Ort anwesend sein.
Für Arbeitsaufträge, die über die oben genannten Zeiträume hinaus gehen, muss ein Flughafenausweis beantragt werden.
Wenn Sie im Bereich der Bodenabfertigung tätig sind und somit Ihre Dienstleistungen zur unmittelbaren Durchführung des Flugbetriebs erforderlich sind, muss ein Vertrag nach der Verordnung für Bodenabfertigungsdienste (BADV) geschlossen werden (Siehe:
Beim
Bestätigung auf dem "Antrag auf Firmenregistrierung".
Ausweisarten /-beantragung
Ausweise sind beim
Die Ausweisanträge müssen vollständig digital ausgefüllt und unterschrieben inkl. Anlagen (Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, Beschäftigungsnachweise sowie ggf. Schulungsunterlagen) per E-Mail im PDF Format mit max. 5 MB (zusammengefasst in einem Dokument) an flughafenausweise@fraport.de gesendet werden.
Soll der Antrag über eine passwortgeschützte Datei übermittelt werden, muss die Verschlüsselung im voraus per E-Mail angefragt werden.
Handschriftlich ausgefüllte Anträge können von uns leider nicht verarbeitet werden.
Sämtliche angegebenen Daten müssen mit den amtlichen Meldedaten (z. B. mehrere Vornamen gemäß Personalausweis) der antragstellenden Person übereinstimmen.
Die direkte Ausweiserstellung im SCF vor Ort ist gegen Vorlage des unterschriebenen Antrags möglich.
Bitte beachten Sie, dass dieser Service ausschließlich persönlich und nicht per E-Mail genutzt werden kann; eine vorherige Zusendung des Antrags ist daher nicht notwendig.
Flughafenausweise für den Betriebsbereich (grün) können direkt ausgestellt werden.
Sicherheitsrelevante Ausweise (blau/gelb) werden nur dann sofort ausgegeben, wenn die erforderlichen Schulungen („Luftsicherheitsschulung“ für blau und gelb sowie ggf. „Safety-Basisschulung“ für gelb) erfolgreich abgeschlossen und die Zuverlässigkeitsüberprüfung bereits im System hinterlegt sind.
Für diesen Service ist eine Terminvereinbarung erforderlich, es entstehen Zusatzkosten gemäß dem aktuellen
Sofern eine andere Ausweisfarbe benötigt wird, ist ein entsprechender
Am Flughafen gibt es Bereiche mit unterschiedlichen Zutrittsvoraussetzungen. Die Bereichsgültigkeit eines Ausweises wird über dessen Farbe sichtbar gemacht. Dies betrifft sowohl Flughafenausweise als auch Fahrzeugausweise und Besucherausweise. Verbunden mit der Ausweisfarbe werden den Flughafenausweisen verschiedene Zutrittsberechtigungen vergeben.
Der
| Ausweisfarbe | Zugangsberechtigte Bereiche | Zuverlässigkeits-überprüfung | Luftsicherheits-schulung | Safety-Basis-schulung |
|---|---|---|---|---|
| Grün | Betriebsbereich (z. B. öffentliche Terminalbereiche, Kellerfahrstraßen) | nein | nein | nein |
| Blau | luftseitiger Bereich + sensible Teile des Sicherheitsbereichs in den Terminals und Betriebsbereich (z. B. Abflugbereiche, Bereiche hinter der Personal- und Warenkontrolle) | ja | ja | nein |
| Gelb | beinhaltet die Bereiche der Ausweise grün, blau und Vorfeld | ja | ja | ja |
Information zu Ausweisen und Zusatzberechtigungen sind in der
Bei uns im System hinterlegte zeichnungsberechtigte Personen der jeweiligen Firma und der Antragssteller.
Zeichnungsberechtige Personen können
Für die Tätigkeit in den luftseitigen Bereichen (Ausweisfarben grün + L, blau und gelb) ist eine sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung notwendig.
Für die Durchführung der ZVÜ ist in Hessen das Polizeipräsidium Frankfurt zuständig. Hierbei wird bei verschiedenen Behörden eine Überprüfung der Personendaten durchgeführt. Um diese durchführen zu können, ist die Angabe der Wohnsitze sowie (Nicht-) Beschäftigungszeiten bzw. Ausbildungszeiten der letzten 5 Jahre notwendig. Den (Nicht-) Beschäftigungszeiten bzw. Ausbildungszeiten müssen entsprechende Nachweise beigefügt werden.
Bei Personen, die in innerhalb letzten 5 Jahre länger als 6 Monate im Ausland gelebt und/oder gearbeitet haben, ist eine Straffreiheitsbescheinigung (aus dem jeweiligen Land) dem Antrag zwingend beizufügen.
Sollten Sie Ihre Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZVÜ Ergebnismitteilung) in Form eines Zertifikats oder einer Kopie benötigen, wenden Sie sich bitte an die Luftsicherheitsbehörde Hessen:
v5.ppffm@polizei.hessen.de
Sobald ein Zugang zu den luftseitigen Bereichen (mit den Ausweisfarben grün+L, blau und gelb) benötigt wird, muss eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz vorliegen. Diese kann/wird im Rahmen der Ausweisbeantragung bei der zuständigen Behörde beantragt.
Es wird zu Einleitung der Zuverlässigkeitsüberprüfung bei dem Polizeipräsidium Frankfurt benötigt, wenn keine geeigneten Nachweise als Beschäftigungsnachweise vorhanden sind bzw. beschafft werden können.
Ein Belegersatz ist ein Ersatzdokument und kann alternativ zum Nachweis der (Nicht-) Beschäftigungszeiten bzw. Ausbildungszeiten im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung erbracht werden.
Die Interviewführende Stelle ist die antragstellende Firma.
Bitte füllen Sie das Dokument digital aus und geben Sie die personenbezogenen Daten analog des ZVÜ-Antrags an.
Für jede Beschäftigung wird ein gesondertes Formular „Interviewnachweis als Belegersatz“ benötigt.
Beschäftigungszeiten können insbesondere durch Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse mit Zeitangaben, Auflistung der Krankenkasse, Rentenbescheide, Studienbescheinigungen, Wehrdienstbescheinigungen, Gehaltsnachweisen oder Gewerbeanmeldungen (ggfls. mit einem Nachweis des Bestands des Gewerbes) nachgewiesen werden. Selbstverfasste (eidesstattliche) Erklärungen sind kein geeigneter Nachweis.
Ausbildungszeiten lassen sich z. B. mit Ausbildungsnachweisen, Zeugnissen oder Bescheinigungen einer erworbenen Qualifikation nachweisen, sofern der Zeitraum daraus hervorgeht. Über 28 Tage hinausgehende Lücken in der Beschäftigungshistorie sind ebenfalls anzugeben und mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. Hierzu kann z. B. ein Nachweis über Arbeitslosigkeit oder den Erhalt von Pflegegeld beigefügt werden. Bei längeren Reisen kann z. B. eine Kopie des Reisepasses mit den entsprechenden Sichtvermerken vorgelegt werden.
In den Fällen, in denen die Antragsteller seit mindestens fünf Jahren – bezogen auf das Datum der Antragstellung – in demselben, antragstellenden Unternehmen tätig sind, erübrigt sich das Verfahren. Es wird darum gebeten, die durchgängige Beschäftigung des Antragstellers im Antrag mit Unterschrift in Teil B, durch eine zeichnungsberechtigte Person innerhalb der Firma, zu bestätigen. Sofern Antragsteller noch keine fünf Jahre in Ihrem Unternehmen tätig sind, bitten wir um Bestätigung der Dauer der Tätigkeit in dem Unternehmen. Die fehlenden Zeiten, innerhalb der letzten fünf Jahre, müssen durch den Antragsteller belegt werden. Die tabellarische Auflistung im Antrag im Teil A.2 ist in diesem Fall zwingend erforderlich.
Alternativ zum Nachweis der (Nicht-) Beschäftigungszeiten bzw. Ausbildungszeiten kann das Dokument
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung der Luftsicherheitsbehörde Hessen wird mittels Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung (Teil 1 / Teil 2) beantragt.
Dieser muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der vorherigen ZVÜ bei der Behörde eingehen. Wir empfehlen diesen Antrag deshalb mindestens 4 Monate bis maximal 6 Monate vor Ablauf bei uns einzureichen.
Wenn bereits eine gültige ZVÜ vorliegt (z.B. aus einem anderen Bundesland) ist diese, inkl. einer Kopie des Ausweisdokuments, per Mail an
Eine Sicherheitsschulung ist für das Betreten der luftseitigen Bereiche (Ausweisfarben blau und gelb) notwendig. Die Zugangsdaten zur Online-Schulung werden per Post an die antragstellende Firma gesendet.
Mitarbeitende, welche sich sechs Monate oder länger nicht im Sicherheitsbereich aufgehalten haben, müssen vor erneutem Betreten des Sicherheitsbereiches durch den Arbeitgeber eine Unterweisung des Sicherheitsbewusstseins erhalten. Sie finden hierzu mögliche Inhalte unter:
Fragen zum Thema „Luftsicherheitsschulung“ können an
Eine Safety-Basisschulung ist für das Betreten des Vorfeldes (Ausweisfarbe gelb) notwendig. Die Zugangsdaten zur Online-Schulung werden per Post an die antragstellende Firma gesendet.
Mitarbeitende, die für eine Dauer von drei Monaten oder länger nicht dienstlich tätig waren (z. B. durch Urlaub, Krankheit, Kurzarbeit etc.), müssen die Safety-Basisschulung absolvieren, bevor Tätigkeiten auf den Flugbetriebsflächen aufgenommen werden. Dafür haben die jeweiligen Arbeitgeber die Zugangsdaten für das e-learning-System der Fraport AG unter
Fragen zum Thema „Safety-Basisschulung“ können an
Grüner Flughafenausweis: ca. zwei Wochen.
Blauer und Gelber Flughafenausweis (inkl. Zuverlässigkeitsüberprüfung): ca. acht Wochen.
Es handelt sich hierbei um durchschnittliche Bearbeitungszeiten bei denen es Abweichungen geben kann.
Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, erhält ausschließlich die antragstellende Firma eine Abholbenachrichtigung per E-Mail.
Für die Verlängerung von Flughafenausweisen ist erneut der „Antrag Flughafenausweis (Teil 1 / Teil 2) “ auszufüllen.
Firmen haben zudem die Möglichkeit, Ausweisanträge online über das
Ja, diese Möglichkeit besteht. Für jede Tätigkeit erhält man einen eigenen Flughafenausweis. Für eine "weitere Tätigkeit" ist von dieser Firma, ein Flughafenausweisantrag zu stellen. Im „Teil B“ ist in diesem Fall die Antragsart „weitere Tätigkeit“ auszuwählen. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, wird die eigene Firma (bestehendes Beschäftigtenverhältnis) per E-Mail darüber informiert.
Bei der Abholung des weiteren Ausweises muss der bisherige Flughafenausweis vorgelegt werden.
Schülerpraktikanten benötigen in der Regel einen dauerhaften Flughafenausweis. Ggfs. kann auch ein Besucherausweis genutzt werden, bitte prüfen Sie hier vorab die Voraussetzungen.
Für Besucherausweise und Flughafenausweise für den Betriebsbereich (grün) gibt es kein Mindestalter.
Flughafenausweise für den Sicherheitsbereich (grün+L, gelb, blau) setzen ein Mindestalter von 14 Jahren vorraus.
Antragsgenehmigung
Ausweisabholung
Vor der Abholung vereinbaren Sie bitte einen
Bitte bringen Sie einen gültigen EU-Personalausweis oder Reisepass zum Identitätsabgleich mit.
- Das Ausweisbild wird direkt bei der Ausweisabholung erstellt.
- Der grüne Fahrzeugausweis wird digital erstellt.
- Der rote Fahrzeugausweis wird ebenso digital erstellt, allerdings müssen die Vorfelkennzeichen nach wie vor bei uns abgeholt werden. Hierzu bringen Sie bitte den Fahrzeugschein (Kopie ausreichend) mit.
- Servicecenter Flughafenausweise (SCF) Terminal 3, Ankunft neben den medizinischen Diensten
- SCF im Terminal 1, Ankunftsebene Halle
Umgang mit dem Flughafenausweis
In diesem Fall kann der Ausweis kostenfrei im Servicecenter Flughafenausweise ausgetauscht werden.
In solchen Fällen, bitte umgehend die Sicherheitsleitstelle unter der Telefonnummer 069-690 22222 kontaktieren und dies per E-Mail an flughafenausweise@fraport.de zu melden.
Sollte der Ausweis nicht wiedergefunden werden, wird im Servicecenter ein neuer Flughafenausweis, gegen Vorlage des EU-Personalausweises oder des Reisepasses, ausgestellt.
In diesem Fall kann man sich an den nachfolgenden Standorten einen Flughafenersatzausweis für einen Tag ausstellen lassen. Dieser ist anschließend wieder abzugeben.
- Tor 3: 24h
- Servicecenter Flughafenausweise: 07:15 - 15:00 Uhr
Es wird um Beachtung der
Ein Flughafenausweis ist zwingend zurückzugeben, wenn der Ausweis abgelaufen ist, gesperrt wurde oder nicht mehr benötigt wird.
Postalische Rückgabe:
Die Adresse befindet sich auf der Rückseite des Ausweises. Beim Versenden des Ausweises wird ein Einschreiben empfohlen.
Fraport AG
Servicecenter Flughafenausweise
60547 Frankfurt am Main
Germany
Rückgabe in einem unserer Servicecentren:
Es ist kein Termin erforderlich, drücken Sie bitte "Rückgabe" an einem unserer Check-in Terminals. Bitte beachten Sie die
Gerne lassen Sie sich eine Rückgabequittung ausstellen und bewahren diese gut auf.
Rückgabe am Tor 3:
Ausweise können 24/7 zurückgegeben werden. Gerne lassen Sie sich eine Rückgabequittung ausstellen und bewahren diese gut auf.
Fahrzeugausweise
Der Fahrzeugausweis ist grundsätzlich fünf Jahre gültig. Vor Ablauf der fünf Jahre kann ein neuer
Es wird um rechtzeitige Rückgabe gebeten, sollte der Fahrzeugausweis nicht mehr benötigt werden.
Dem
Bei der Abholung können Sie zwischen einem Magnetschild, einer Klebefolie oder einem Steckschild wählen. Sie erhalten eine Vignette zur Anbringung an der Windschutzscheibe (Wind Shield) oder auf der Karosserie (On Metal).
Ein „übertragbarer Fahrzeugausweis“ dient Speditionen und Kurierdiensten, die nicht am Flughafen Frankfurt ansässig sind, zur Zufahrt zu den Toren 31 und 32.
Nein, Fahrzeugausweise werden nicht mehr ausgegeben, sondern nur noch digital erfasst.
Für die Neuausstellung eines roten Fahrzeugausweises (Vorfeldfahrgenehmigung) ist eine Abholung der Vorfeldkennzeichen erforderlich. Bitte vereinbaren Sie hierfür im vorab online einen Termin.
Für die Verlängerung eines roten Fahrzeugausweies (Vorfeldgenehmigung) ist keine Abholung vorort erforderlich.
Die Rückgabe ist ausschließlich bei Ablauf der (alten) physisch ausgegebenen Fahrzeugausweisen erforderlich.
Bei Ablauf einer digitalen grünen Fahrgenehmigung ist eine Meldung an flughafenausweise@fraport.de erforderlich.
Sonstiges
Ein Ausweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Diese ist auf den Ausweis aufgedruckt. Schulungen und Zuverlässigkeitsüberprüfungen haben unterschiedliche Gültigkeiten und können zu einer Ausweissperrung führen, wenn diese vorher ablaufen.
Sollte der Ausweis nicht mehr benötigt werden und der sich in Bearbeitung befindliche Ausweisantrag zurückgezogen werden, wird um eine kurze schriftliche Mitteilung an
In diesem Fall legen Sie bitte die Namensänderungsurkunde oder den aktuellen Personalausweis zusammen mit Ihrem Flughafenausweis vor, damit ein neuer Ausweis mit dem geänderten Namen ausgestellt werden kann.
Es wird um
Das Servicecenter Flughafenausweise ist über die E-Mail-Adresse
Wenn eine Zusatzberechtigung für einen bestimmten Bereich oder eine spezielle Tür benötigt wird, wird um Anfrage per E-Mail
Für das Beantragen von Zusatzberechtigungen werden folgende Informationen benötigt:
- Ausweisnummer
- Name, Vorname
- Firma
- Zeitraum
- Lesernummer, die auf dem freizuschaltenden Gerät aufgebracht ist
- Begründung der Notwendigkeit des Zugangs
- Ggf. Bestätigung des Auftraggebers
- Ggf. Parkplatznachweis (nur für die Zufahrt zur Cargo City Süd und Nord sowie zum Betriebsbereich Ost)
Hinweis: Für diese Anfragen werden ausschließlich E-Mails von Firmenadressen bearbeitet.
Termine können vorab vereinbart werden.