Ausweisbeantragung

Die Formulare dienen der Beantragung verschiedener Flughafenausweise nach erfolgter Firmenregistrierung.  Die PDF-Formulare sind digital auszufüllen. Handschriftlich ausgefüllte Anträge können nicht bearbeiten werden.

Here you can find the english version

  

Der Flughafenausweis ist ein personenbezogener und dauerhafter Ausweis.

- Personenausweise mit erforderlicher Zuverlässigkeitsüberprüfung: Ausweisfarben Blau, Gelb, Grün + L

- Personenausweise ohne Zuverlässigkeitsüberprüfung: Ausweisfarbe Grün

Versand von Antragsunterlagen (ZVÜ-Anträge mind. 8 Wochen im Vorraus)

Alle Anträge (Antrag auf dauerhaften Personenausweis und Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung) bestehen aus zwei Teilen, die immer zusammen (pro Person eine PDF-Datei mit max. 5 MB) in einer E-Mail an  flughafenausweise@fraport.de  gesendet werden müssen. Anträge auf Personenausweise und ZVÜ, bestehen somit aus vier Teilen.

Quickservice:

Ermöglicht die direkte Ausweiserstellung im SCF Vorort gegen Vorlage des unterschriebenen Antrags.

Bitte beachten Sie, dass dieser Service nicht per E-Mail genutzt werden kann. Somit ist eine Zusendung des Antrags vorab nicht erforderlich.

Die Ausgabe von Flughafenausweisen für den Betriebsbereich (grün) ist direkt möglich.

Die Ausgabe von sicherheitsrelevanten Flughafenausweisen (blau/ gelb) ist nur direkt möglich, sofern die zusätzlichen Schulungen, "Luftsicherheitsschulung" (blau und gelb) und ggf. "Safety-Basisschulung" (gelb), bestanden und die Zuverlässigkeitsüberprüfung bereits in unserem System hinterlegt ist.

Es fallen Zusatzkosten gem. dem aktuellen Leistungsverzeichnis der Fraport AG an. Dazu ist ein Termin erforderlich.

Der Besucherausweis ist ein personenbezogener und zeitlich begrenzter Ausweis.

Nachdem die Daten des Besuchenden im Onlineantrag hinterlegt wurden, sind Besucherausweise rund um die Uhr am Tor 3 erhältlich.  Sie erhalten Besucherausweise zu unseren Öffnungszeiten im Servicecenter Flughafenausweise. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

  

Wichtiger Hinweis:

Ab dem 01.05.2025 steht Ihnen während der Besucheranmeldung am Tor 3 oder im Servicecenter Flughafenausweise ausschließlich die Parkmöglichkeit am Parkplatz P81 zur Verfügung. Bitte nutzen Sie diesen Parkplatz! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Besucherausweise für den Betriebsbereich (Grün):
  • Bis zu 5 Tage pro Monat (Einzeltage oder am Stück).
  • Max. 20 Tage pro Kalenderjahr
  • Vorlage EU-Personalausweis oder Reisepass zur Feststellung der Identität erforderlich.
Besucherausweise  für den Sicherheitsbereich in Begleitung (Aubergine):
  • Bis zu 5 Tage pro Monat (Einzeltage oder am Stück) pro Person mit ständiger Begleitung von einer Person, die einen dauerhaften Flughafenausweis für den zu betretenden Bereich (gelb oder blau) besitzt.
  • Max. 12 Tage pro Kalenderjahr
  • Vorlage EU-Personalausweis oder Reisepass zur Feststellung der Identität erforderlich.
  • Die Begleitperson muss bei der Ausweisabholung ebenfalls vor Ort anwesend sein.

Zur Ausstellung eines Besucherausweises müssen entsprechende Daten des Besuchers angegeben werden. Die folgende Online Plattform  ist dafür zu nutzen. Alternativ gibt es die Möglichkeit der Nutzung von Selbstbedienungsstationen vor Ort.


Online Plattform (deutschsprachig):

Video: Der Weg zum Flughafenausweis
Video: Der Weg zum Flughafenausweis

 

Der Fahrzeugausweis ist ein fahrzeugbezogener und dauerhafter Ausweis.

Um eine schnelle und ordnungsgemäße Bearbeitung des Fahrzeugausweisantrages zu gewährleisten, sind alle erforderlichen Angaben im Antrag  vollständig und digital  auszufüllen, zu unterschreiben und an  flughafenausweise@fraport.de  zu senden.

Für die Zufahrt zur  Kellerfahrstraße im Terminal 1 ist eine separate  Genehmigung erforderlich. Um diese zu erhalten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an  baufreigabe-terminalmanagement@fraport.de.

Personen, die keine dauerhafte Zufahrtsberechtigung für die CargoCity Süd besitzen, melden den Besuch über  ccs.fraport.com  an.

Unmittelbar nach der Anmeldung wird eine E-Mail mit der Anmeldebestätigung mit einem QR-Code versendet. Sollte das angegebene Kennzeichen nicht korrekt erkannt werden und sich die Schranke nicht öffnen, ist zur Einfahrt alternativ der QR-Code aus der Anmeldebestätigung anzuwenden.

Zum Vergrößern anklicken

Flughafen- und Fahrzeugausweise sind mit unterschiedlichen Zugangs- bzw. Zufahrtsberechtigungen versehen. Die Geltung eines Flughafenausweises für definierte Bereiche wird über die Farbe des Ausweises sichtbar gemacht. Damit verbunden sind technisch lesbare Kodierungen des Ausweises.

Ausweisfarbe Grün

Der Ausweis „Grün“ berechtigt zum Zugang zu den Betriebsbereichen.

Ausweisfarbe Blau

Der Ausweis „Blau“ berechtigt zum Zugang zu den luftseitigen Bereichen in den Terminals. Dieser Ausweis beinhaltet die Berechtigungen des Ausweises „Grün“. Vor Ausstellung des Ausweises sind eine Zuverlässigkeitsüberprüfung und eine Luftsicherheitsschulung notwendig.

Ausweisfarbe Gelb

Der Ausweis „Gelb“ beinhaltet die Berechtigungen der Ausweise „Grün“ und „Blau“. Er berechtigt zum Zugang des Vorfeldes, zu luftseitigen Bereichen in den Terminals und zu Betriebsbereichen. Zur Genehmigung dieses Ausweises ist der Nachweis einer dauerhaften Tätigkeit in allen Bereichen erforderlich. Vor Ausstellung des Ausweises sind eine Zuverlässigkeitsüberprüfung, Safety Management- und eine Luftsicherheitsschulung notwendig.

   Personenausweis Grün Personenausweis Blau Personenausweis Gelb
Zuverlässigkeitsüberprüfung erforderlich    x x
Luftsicherheitsschulung erforderlich    x x
Safety-Basisschulung erforderlich       x

Flughafenausweise können durch Zusatzberechtigungen ergänzt werden, die gesondert beantragt werden müssen. Die gesonderte Beantragung ist auch bei erneuter Ausweiserteilung sowie Firmenwechsel erforderlich. Die Festlegung der Nutzerkreise obliegt der Fraport AG.

L - Zuverlässigkeitsüberprüft

Diese Zusatzberechtigung erhalten Mitarbeiter von Fracht-, Post-, Reinigungsunternehmen sowie von Warenlieferanten und sonstigen Unternehmen, die einen Ausweis „grün“ für die Betriebsbereiche erhalten und aufgrund ihrer Tätigkeit unmittelbaren Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs haben. Für diese Zusatzberechtigung ist eine  Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz erforderlich.

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