Wenn Sie im Bereich der Bodenabfertigung tätig sind und somit Ihre Dienstleistungen zur unmittelbaren Durchführung des Flugbetriebs erforderlich sind, muss ein Vertrag nach der Verordnung für Bodenabfertigungsdienste (BADV) geschlossen werden.
Wir weisen darauf hin, dass der alleinige Abschluss eines Mietvertrages mit der Fraport AG noch nicht zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit berechtigt.
Die Gestattung wird immer für die Dauer Ihrer gewerblichen Tätigkeit am Flughafen Frankfurt ausgestellt, längstens aber für fünf Jahre. Sollten Sie länger als fünf Jahre am Flughafen Frankfurt tätig sein, müssen Sie Ihren Gestattungsvertrag rechtzeitig vor Ablauf dieser fünf Jahre verlängern. Dies liegt in Ihrer Verantwortung.
Die beiden Gestattungs-Formulare (
Zusätzlich sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Kopie Ihrer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Anlage 3 BADV ohne Einschränkungen für Personen- und Sachschäden
- Kopie Ihres Handelsregisterauszuges oder Gewerbescheins
- schriftliche Bestätigung der Kunden über die beauftragten Dienstleistungen
- die unter Punkt 9 des Fragebogens geforderten Nachweise
Nähere Informationen erhalten Sie unter
Nach Abschluss des Gestattungsvertrages sind Flughafenausweise und je nach Tätigkeit auch Fahrzeugausweise zu beantragen. Bei noch nicht registrierten Firmen ist zusätzlich das
abzugeben.
Weitere Informationen und Dokumente finden Sie unter
Kontakte
Ingrid Schaefer
Ansprechpartnerin Gestattungen gemäß BADV
Fraport AG KEC-EV Entgelte, ILV, Abrechnungen 60547 Frankfurt am Main
Anja Schönberger
Ansprechpartnerin Gestattungen gemäß BADV
Fraport AG KEC-EV Entgelte, ILV, Abrechnungen 60547 Frankfurt am Main
Servicecenter Flughafenausweise (SCF)
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 07:15 Uhr bis 15:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten werden Besucherausweise am Tor 3a ausgestellt.
Fraport AG 60547 Frankfurt am Main