Gewerbliche Tätigkeit und Gestattungen

Verträge mit Fraport: So können Sie bei uns einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen oder Gestattungen erhalten.

Am Flughafen Frankfurt gibt es viele Möglichkeiten, eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Voraussetzung für die Aufnahme einer dauerhaften gewerblichen Tätigkeit ist eine mit der Fraport AG geschlossene, gültige Vertragsgrundlage.

Dabei gilt es die folgenden vertraglichen Grundlagen zu unterscheiden:

  • Sie sind im Bereich der Bodenabfertigung tätig: Gestattungsvertrag auf Grundlage der Verordnung für Bodenabfertigungsdienste (BADV)
  • Sie sind Dienstleistungsunternehmen eines Einzelhandels-, Gastronomie- oder Servicemieters der Abteilung Retail (HVM-R) der Fraport AG: Gestattungsvereinbarung mit dem Bereich Retail der Fraport AG
  • Sie möchten in den Terminals einen Schalter anmieten und diesen zum Verkauf von touristischen Leistungen nutzen.
  • Sie arbeiten im Auftrag der Fraport AG oder einer Behörde.
  • Für jede andere Tätigkeit: Abschluss eines Vertrages auf Grundlage der Flughafenbenutzungsordnung (FBO)
  • Ausgenommen sind Unternehmen, die in den CargoCities tätig sind und ausschließlich über grüne Flughafenausweise und Fahrzeugausweise verfügen.

Wenn Sie im Bereich der Bodenabfertigung tätig sind und somit Ihre Dienstleistungen zur unmittelbaren Durchführung des Flugbetriebs erforderlich sind, muss ein Vertrag nach der Verordnung für Bodenabfertigungsdienste (BADV) geschlossen werden.

Wir weisen darauf hin, dass der alleinige Abschluss eines Mietvertrages mit der Fraport AG noch nicht zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit berechtigt.

Die Gestattung wird immer für die Dauer Ihrer gewerblichen Tätigkeit am Flughafen Frankfurt ausgestellt, längstens aber für fünf Jahre. Sollten Sie länger als fünf Jahre am Flughafen Frankfurt tätig sein, müssen Sie Ihren Gestattungsvertrag rechtzeitig vor Ablauf dieser fünf Jahre verlängern. Dies liegt in Ihrer Verantwortung.

Das benötigte Kontingent an Flughafenausweisen und Fahrzeugausweisen sowie deren Geltungsbereiche müssen in den Fragebogen eingetragen werden. Anträge, die zahlenmäßig über das Ausweiskontingent hinausgehen, werden vom Servicecenter Flughafenausweise (SCF) nicht bearbeitet. Sollten Sie im Laufe Ihrer Tätigkeit die Kontingente oder Zutrittsbereiche ändern müssen, kann dies, nach schriftlicher Beantragung, per Nachtragsvertrag ergänzt werden.

Die beiden Gestattungs-Formulare  (Fragebogen zur Gewerbliche Betätigung und dessen Anlage) füllen Sie bitte vollständig aus und lassen uns diese mit allen geforderten Unterlagen per E-Mail oder postalisch zukommen.

Zusätzlich sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Kopie Ihrer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Anlage 3 BADV ohne Einschränkungen für Personen- und Sachschäden
  • Kopie Ihres Handelsregisterauszuges oder Gewerbescheins
  • schriftliche Bestätigung der Kunden über die beauftragten Dienstleistungen
  • die unter Punkt 9 des Fragebogens geforderten Nachweise

Nähere Informationen erhalten Sie unter gestattungen@fraport.de. Oder rufen Sie uns an: +49 69 690-70777 oder -21494.

Nach Abschluss des Gestattungsvertrages sind Flughafenausweise und je nach Tätigkeit auch Fahrzeugausweise zu beantragen. Bei noch nicht registrierten Firmen ist zusätzlich das Firmendatenblatt
abzugeben.

Weitere Informationen und Dokumente finden Sie unter SCF – Servicecenter Flughafenausweise.

Kontakte

Ingrid Schaefer

Ansprechpartnerin Gestattungen gemäß FBO und BADV

+49 69 690-21494

Fraport AG Flugbetriebs- und Terminalmanagement, Unternehmenssicherheit Entgelte und Gestattungen (FTU-WE) 60547 Frankfurt am Main

Anja Schönberger

Ansprechpartnerin Gestattungen gemäß FBO und BADV

+49 69 690-70777

Fraport AG Flugbetriebs- und Terminalmanagement, Unternehmenssicherheit Entgelte und Gestattungen (FTU-WE) 60547 Frankfurt am Main

Servicecenter Flughafenausweise (SCF)

Öffnungszeiten: Montag - Freitag 07:15 Uhr bis 15:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten werden Besucherausweise am Tor 3a ausgestellt.

flughafenausweise@fraport.de

Fraport AG 60547 Frankfurt am Main

Diese Vereinbarung benötigen Sie, wenn Sie Dienstleistungsunternehmer (oder Sub-Unternehmer) eines Einzelhandels-, Gastronomie- oder Servicemieters von Fraport sind und von diesem Mieter beauftragt wurden, den Geschäftsbetrieb aufzunehmen und aufrechtzuerhalten.    

Achtung:

Ausgeschlossen sind Dienstleistungsfirmen der Bereiche Sicherheit, Reinigung und Arbeitnehmerüberlassung. In diesem Fall ist ein Vertrag auf Grundlage der Flughafennutzungsordnung abzuschließen. Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite im Bereich „Gestattungsvertrag auf Grundlage der Flughafenbenutzungsordnung (FBO)“.

So wird eine Gestattung erteilt

Die Gestattung wird immer für die Dauer Ihrer gewerblichen Tätigkeit am Flughafen Frankfurt ausgestellt, längstens aber für zwei Jahre. Sollten Sie länger als zwei Jahre am Flughafen Frankfurt tätig sein, müssen Sie Ihre Gestattungsvereinbarung rechtzeitig vor Ablauf verlängern. Dies liegt in Ihrer Verantwortung. Die benötigte Ausweisfarbe für Personen- und Fahrzeugausweise sind in das Formular einzutragen. Sollten Sie im Laufe Ihrer Tätigkeit die Ausweisfarben ändern müssen, stellen Sie bitte einen neuen Gestattungsantrag, der den alten ersetzt.

Was Ihr Auftraggeber tun muss    

Der jeweilige Mieter von HVM-R, für den Sie die Dienstleistung erbringen, wird im Nachfolgenden als „Auftraggeber“ bezeichnet. Ihr Auftraggeber unterstützt Sie dabei, die notwendigen Unterlagen zu beschaffen und auszufertigen. Des Weiteren bestätigt er mit seiner Unterschrift auf der Gestattungsvereinbarung, dass ein direktes oder indirektes Auftragsverhältnis zwischen Ihnen besteht.

Das Gestattungs-Formular füllen Sie bitte vollständig aus und lassen es von Ihrem Auftraggeber auf der zweiten Seite unterschreiben und mit dem Firmenstempel versehen. Weitere Informationen finden Sie im Gestattungsleitfaden.

Zusätzlich sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Kopie Ihrer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensereignis (ohne Einschränkungen)
  • Kopie Ihres Handelsregisterauszuges oder Gewerbescheins (bei Architekten: Kopie Ihrer Eintragung bei der Architektenkammer)

Die ausgefüllte Gestattungsvereinbarung können Sie uns per Post [Fraport AG, HVM-RT Gestattungen,  60547  Frankfurt]
oder auf freiwilliger Basis auch direkt per E-Mail (retail.gestattungen@fraport.de) senden. Bei weiteren Fragen zu dem Prozess wenden Sie sich bitte an Ihren Auftraggeber (Mieter am Flughafen).

Nach Abschluss der Gestattungsvereinbarung sind Flughafenausweise und je nach Tätigkeit auch Fahrzeugausweise zu beantragen. Bei noch nicht registrierten Firmen ist zusätzlich das Firmendatenblatt abzugeben. Weitere Informationen und Dokumente finden Sie unter SCF – Servicecenter Flughafenausweise.

Kontakt

Servicecenter Flughafenausweise (SCF)

Öffnungszeiten: Montag - Freitag 07:15 Uhr bis 15:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten werden Besucherausweise am Tor 3a ausgestellt.

flughafenausweise@fraport.de

Fraport AG 60547 Frankfurt am Main

Fraport hat für die eigenen Beschäftigten und die Beschäftigten der ansässigen Firmen Buslinien eingerichtet, die zentrale Punkte auf der Landseite verbinden. Die hierfür entstehenden Kosten werden anteilsmäßig auf die Firmen
verrechnet, deren Beschäftigte die Personalbusse nutzen.

In den Personalbussen wird hierzu regelmäßige die Anzahl der Fahrgäste und deren Firmenzugehörigkeit erhoben. Auf dieser Grundlage werden die Kosten verrechnet. Alle Firmen, deren Beschäftigte die Personalbusse nutzen, erhalten aufgrund der festgestellten Einzelnutzungen eine Rechnung über ihren jeweiligen Anteil an den Gesamtkosten.

Ausschließlich Beschäftigte, deren Arbeitgeber den Infrastrukturkostenanteil für die Personalbuslinien entrichten, sind berechtigt, die Busse der Personalbuslinien FRABUS zu nutzen. Eine Anmeldung, um den Dienst in Anspruch zu nehmen, ist nicht notwendig. Die Nutzung und der berechtigte Personenkreis sind in Fraports  Beförderungsbedingungen geregelt.

Kontakt

Peter Huth

Ansprechpartner Personalbuslinien

+49 69 690-73031

Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Flugbetriebs- und Terminalmanagement, Unternehmenssicherheit Entgelte und Gestattungen (FTU-WE) 60547 Frankfurt am Main

Wenn Sie als Dienstleister im touristischen Bereich tätig sind und am Flughafen Frankfurt einen Schalter zum Vertrieb Ihrer Leistungen anmieten möchten, ist folgende Information für Sie relevant:  Unser Team von der Schaltervergabe vermietet Ihnen verfügbare Schalter in den Terminalanlagen von Fraport und schließt mit Ihnen dazu einen Gestattungsvertrag ab.

Der Mietvertrag und die Gestattung werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und sind jeweils drei Monate zum Monatsende kündbar. Die Verträge rechtzeitige zu kündigen, liegt in Ihrer Verantwortung. Um einen Vertrag abzuschließen, ist eine Mietkaution in Höhe von sechs Monatsmieten plus gesetzlicher Mehrwertsteuer zu leisten. Diese kann bar auf das Debitorenkonto eingezahlt werden.

Um einen Miet- und Gestattungsvertrag abzuschließen, fordern Sie bitte einen Fragebogen unter schaltervergabe@fraport.de  an oder wenden sich telefonisch an 069 690-71773.  

Für den Abschluss der Verträge benötigen wir folgende Unterlagen:

  • den ausgefüllten Fragebogen
  • eine Kopie Ihrer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensereignis (ohne Einschränkungen)
  • eine Kopie Ihres Handelsregisterauszuges/Gewerbescheins

Nähere Informationen erhalten Sie zusammen mit dem Fragebogen.

Das benötigte Kontingent an Flughafenausweisen ist in das Gestattungsformular einzutragen. Die Flughafenausweise werden grundsätzlich nur in der Farbe „Grün“ (Betriebsbereich) vergeben. Anträge, die zahlenmäßig über das Ausweiskontingent hinausgehen, werden vom Servicecenter Flughafenausweise (SCF) nicht bearbeitet.

Weitere Informationen und Dokumente finden Sie unter SCF – Servicecenter Flughafenausweise sowie in den Nutzungsbedingungen zur Bereitstellung von Schaltern zur Passagierabfertigung sowie Verkaufs- und Ticketschalter.

Kontakt

Schaltervergabe

Bürozeiten: Montag bis Freitag: 09:00 – 17:00 Uhr

schaltervergabe@fraport.de +49 69 690 71773

Fraport AG HBK 181B/001 60547 Frankfurt am Main

Servicecenter Flughafenausweise (SCF)

Öffnungszeiten: Montag - Freitag 07:15 Uhr bis 15:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten werden Besucherausweise am Tor 3a ausgestellt.

flughafenausweise@fraport.de

Fraport AG 60547 Frankfurt am Main

Sie wurden von einer Abteilung von Fraport oder einer Behörde beauftragt: In diesen Fällen muss die Firmenregistrierung von Ihrem Auftraggeber in dem dafür vorgesehenen Teil ausgefüllt und unterschrieben werden.

Weitere Infos und Dokumente erhalten Sie unter SCF – Servicecenter Flughafenausweise.

Kontakt

Servicecenter Flughafenausweise (SCF)

Öffnungszeiten: Montag - Freitag 07:15 Uhr bis 15:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten werden Besucherausweise am Tor 3a ausgestellt.

flughafenausweise@fraport.de

Fraport AG 60547 Frankfurt am Main

Sind Sie Dienstleistungsunternehmer (oder Sub-Unternehmer) und möchten am Flughafen Frankfurt am Main eine gewerbliche Tätigkeit ausüben: In diesem Fall müssen Sie gemäß der Flughafenbenutzungsordnung (FBO) einen durch Fraport zu erteilenden Gestattungsvertrag schließen.

Wir weisen darauf hin, dass der alleinige Abschluss eines Mietvertrages mit Fraport noch nicht zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit berechtigt.

Die Gestattung wird immer für die Dauer Ihrer gewerblichen Tätigkeit am Flughafen Frankfurt ausgestellt, längstens aber für fünf Jahre. Sollten Sie länger als fünf Jahre am Flughafen Frankfurt tätig sein, müssen Sie Ihren Gestattungsvertrag rechtzeitig vor Ablauf dieser fünf Jahre verlängern. Dies liegt in Ihrer Verantwortung.

Das benötigte Kontingent an Flughafenausweisen und Fahrzeugausweisen sowie deren Geltungsbereiche sind in den Fragebogen einzutragen. Anträge, die zahlenmäßig über das Ausweiskontingent hinausgehen, werden vom Servicecenter Flughafenausweise (SCF) nicht bearbeitet. Sollten Sie im Laufe Ihrer Tätigkeit die Kontingente oder Zutrittsbereiche ändern müssen, kann dies nach schriftlicher Beantragung per Nachtragsvertrag ergänzt werden.

Die beiden Gestattungs-Formulare  (Fragebogen zur Gewerbliche Betätigung und dessen Anlage) füllen Sie bitte vollständig aus und lassen uns diese mit allen geforderten Unterlagen per E-Mail oder postalisch zukommen.

Zusätzlich sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Kopie Ihrer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensereignis (ohne Einschränkungen)
  • Kopie Ihres Handelsregisterauszuges oder Gewerbescheins·
  • schriftliche Bestätigung der Kunden über die beauftragten Dienstleistungen
  • gegebenenfalls Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Nähere Informationen erhalten Sie unter gestattungen@fraport.de oder telefonisch unter +49 69 690-70777 oder -21494.

Nach Abschluss des Gestattungsvertrages sind Flughafenausweise und je nach Tätigkeit auch Fahrzeugausweise zu beantragen. Bei noch nicht registrierten Firmen ist zusätzlich das Firmendatenblatt abzugeben.

Weitere Informationen und Dokumente finden Sie unter SCF – Servicecenter Flughafenausweise.

Um einen Gestattungsvertrag auf Grundlage der Flughafenbenutzungsordnung (FBO) abzuschließen, fordern Sie bitte einen Fragebogen unter gestattungen@fraport.de an oder wenden sich telefonisch an +49 69 690-70777 oder -21494.

Für das darauf folgende Antragsverfahren benötigen Sie neben dem ausgefüllten Fragebogen folgende Unterlagen:

  • Bestätigung Ihres Auftraggebers
  • Auszug aus dem Handelsregister/ Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie Ihrer Luftfahrt- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung

Nähere Informationen erhalten Sie zusammen mit dem Fragebogen.

Nach Abschluss des Gestattungsvertrages sind Flughafenausweise und je nach Tätigkeit auch Fahrzeugausweise zu beantragen. Bei noch nicht registrierten Firmen ist zusätzlich das Firmendatenblatt abzugeben. Weitere Informationen und Dokumente finden Sie unter SCF - Service-center Flughafenausweise.

Kontakte

Ingrid Schaefer

Ansprechpartnerin Gestattungen gemäß FBO und BADV

+49 69 690-21494

Fraport AG Flugbetriebs- und Terminalmanagement, Unternehmenssicherheit Entgelte und Gestattungen (FTU-WE) 60547 Frankfurt am Main

Anja Schönberger

Ansprechpartnerin Gestattungen gemäß FBO und BADV

+49 69 690-70777

Fraport AG Flugbetriebs- und Terminalmanagement, Unternehmenssicherheit Entgelte und Gestattungen (FTU-WE) 60547 Frankfurt am Main

Servicecenter Flughafenausweise (SCF)

Öffnungszeiten: Montag - Freitag 07:15 Uhr bis 15:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten werden Besucherausweise am Tor 3a ausgestellt.

flughafenausweise@fraport.de

Fraport AG 60547 Frankfurt am Main

Von der Gestattungsvertragspflicht ausgenommen sind Unternehmen, die ausschließlich in den Cargo-Bereichen
(CargoCity Nord und CargoCity Süd) tätig sind und die nur über grüne Flughafenausweise verfügen.

Flughafenausweise und Fahrzeugausweise beantragen Sie bitte direkt beim Servicecenter Flughafenausweise (SCF).

Kontakt

Servicecenter Flughafenausweise (SCF)

Öffnungszeiten: Montag - Freitag 07:15 Uhr bis 15:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten werden Besucherausweise am Tor 3a ausgestellt.

flughafenausweise@fraport.de

Fraport AG 60547 Frankfurt am Main