Fluglärmkommission Frankfurt befindet über Weiterentwickeltes Betriebskonzept

Fluglärmkommission stellt Prüfergebnisse zum Betriebskonzept und zum Entwurf des Lärmschutzbereichs 2033 vor / Lärmschutzpaket als „wichtiger Baustein“ anerkannt

Die Fluglärmkommission Frankfurt (FLK) hat sich heute in einer Sondersitzung erneut mit dem weiterentwickelten Betriebskonzept für den Flughafen Frankfurt befasst. Die Mitglieder haben die eingebrachte Beschlussvorlage angenommen. Demnach nimmt die Kommission das Betriebskonzept und den Entwurf des Lärmschutzbereichs 2033 beratend zur Kenntnis. Das zusätzliche Lärmschutzpaket, erarbeitet von Fraport, DFS Deutsche Flugsicherung und Hessischem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW), wird ausdrücklich begrüßt.  

„Das weiterentwickelte Betriebskonzept stellt sicher, dass auch in Zukunft ein sicherer, geordneter und flüssiger Betrieb am Flughafen Frankfurt möglich ist,“ sagt Dr. Pierre Dominique Prümm, Chief Technical Officer der Fraport AG. „Die Fluglärmkommission erkennt diese Notwendigkeit an. Wir waren in den vergangenen Monaten in einem sehr konstruktiven Austausch mit allen Beteiligten und konnten gemeinsam ein umfangreiches Lärmschutzpaket erarbeiten, zu dem wir stehen. Dafür bedanken wir uns. Fraport begleitet alle weiteren Schritte aktiv und wir bleiben im Dialog mit der Region.“    

Dirk Mahns, Geschäftsführer Betrieb der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, erklärt: „Um unserer Verantwortung für die Abwicklung des Luftverkehrs in Frankfurt einerseits und für die Umlandbevölkerung andererseits - auch unter geänderten Rahmenbedingungen – nachkommen zu können, ist das Beratungsergebnis der Fluglärmkommission ein für uns wichtiger Schritt.  

Die Stellungnahme des Gremiums zeigt mir, dass der konstruktiv-kritische Dialog zwischen Luftverkehrsakteuren und Region auch unter schwierigen Bedingungen möglich und nötig ist, was ich sehr zu schätzen weiß.“  

Die DFS wird beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die erforderliche Anpassung der Durchführungsverordnung zu den Flugverfahren am Flughafen Frankfurt beantragen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass das weiterentwickelte Betriebskonzept in Betrieb gehen kann, sobald es die Kapazitäten notwendig machen.  

Das weiterentwickelte Betriebskonzept gründet in betrieblichen Notwendigkeiten und sieht vor, die bestehenden Nordwest-Abflugrouten dann häufiger zu nutzen, wenn es das Verkehrsaufkommen erfordert. Mehr als 90 Prozent aller Flugbewegungen bleiben unverändert.  

Bereits in der FLK-Sitzung am 6. Mai 2026 hatten Fraport und DFS die Hintergründe des weiterentwickelten Betriebskonzepts erläutert. Das HMWVW stellte in diesem Zusammenhang die Planfeststellungskonformität der Auswirkungen des weiterentwickelten Betriebskonzepts fest und informierte über vorläufige Berechnungen zum Lärmschutzbereich. Diese zeigen: Das weiterentwickelte Betriebskonzept führt gesamthaft zu nicht mehr Lärmbetroffenen in der Region als das aktuelle Betriebskonzept.  

Weitere Informationen zum weiterentwickelten Betriebskonzept finden Sie hier.

Pressekontakte

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Themenmanagerin Flug- und Terminalbetrieb

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