Verspätungen am 15. Juli

Witterungsbedingte hohe Anzahl an Verspätungsflügen in der Nacht von Samstag auf Sonntag

Da die Abfertigung am Frankfurter Flughafen wegen Gewitter eingestellt werden musste, genehmigte das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) in der Nacht vom 15. auf den 16. Juli 41 verspätete Starts und Landungen. Bis in den Abend hinein mussten Sicherheitsabstände zwischen den Flugzeugen bei An- und Abflügen erhöht werden.

Durch das Nachtflugverbot sind am Flughafen Frankfurt in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr keine planmäßigen Starts und Landungen zulässig. Verspätete Landungen und Starts sind im Ausnahmefall zum Beispiel möglich, wenn sich die Verspätung nicht schon aus der Flugplangestaltung ergibt. Die örtliche Luftaufsichtsstelle kann auch eine Genehmigung zum verspäteten Start erteilen, wenn die Gründe außerhalb des Einflussbereichs des jeweiligen Luftverkehrsunternehmens liegen.