WARUM BRAUCHT ES DAS?

Gesetzliche Pflicht zur Überprüfung

Das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium (HMWVW) ist gesetzlich verpflichtet, den Lärmschutzbereich rund um den Flughafen regelmäßig zu überprüfen und neu festzusetzen. Grundlage dafür ist ein gültiges Betriebskonzept, das den für das Bezugsjahr 2033 prognostizierten Verkehr sicher abwickeln kann. Das bestehende Betriebskonzept aus dem Jahr 2001 reicht dafür nicht mehr aus.

Die betrieblichen Rahmenbedingungen haben sich geändert

Das heutige Betriebskonzept sieht vor, dass Abflüge von der Centerbahn nach Westen primär die so genannte Südumfliegung nutzen. Das Konzept lag dem Planfeststellungsbeschluss von 2007 zugrunde. Seitdem haben sich wesentliche Rahmenbedingungen grundsätzlich verändert. Damit der Betrieb auch künftig sicher, geordnet und flüssig bleibt, braucht es eine Weiterentwicklung.

Umgekehrte Realität

Die Annahme zum aktuellen Betriebskonzept: Im Süden gibt es die flexiblere Option für Abflüge nach Westen. Heute ist es in der Praxis aber umgekehrt. Auf der Südumfliegung steht weniger Kapazität zur Verfügung als geplant. Auf den Nordwest-Abflugstrecken gibt es mehr Reserven als angenommen.

Prognostizierte Entwicklung der Flugbewegungen am Flughafen Frankfurt

 

Dazu kommt: langfristig mehr Verkehr

Fraport rechnet langfristig mit einem Anstieg des Verkehrsaufkommens am Flughafen Frankfurt. Für das Jahr 2033 hat das Unternehmen Intraplan in einem Gutachten 560.000 Flugbewegungen pro Jahr prognostiziert, bei einem Eckwert von 118 Flugbewegungen pro Stunde. 

Mit dem aktuellen Verkehrsaufkommen liegt der Eckwert derzeit bei 104 + 2 Flugbewegungen pro Stunde. Das heißt: Pro Stunde dürfen maximal 104 Starts und Landungen fest verplant werden, plus 2 flexibel koordinierbare Zusatzslots der nicht kommerziellen Luftfahrt. Schon bei diesem Niveau kommt das System durch die veränderten Rahmenbedingungen in Verkehrsspitzen an die Belastungsgrenzen. Spätestens bei 108 Flugbewegungen pro Stunde kommt das aktuelle Betriebskonzept an seine Grenzen. Deshalb sind Anpassungen erforderlich.

Das bestehende Betriebskonzept stößt an Kapazitätsgrenzen

Bei Westbetrieb wird es mit steigenden Flugbewegungen zunehmend eng.

108 Flugbewegungen pro Stunde: Grenze, ab der das heutige Konzept an seine Limits kommt

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