Das Betriebskonzept eines Flughafens regelt alle operativen Abläufe und Prozesse, die für die sichere Organisation und Durchführung des Flughafenbetriebs notwendig sind. Hierunter fallen beispielsweise alle Prozesse zur Passagier- und Flugzeugabfertigung, die Wartung und den Betrieb der flughafenspezifischen Infrastruktur oder die Koordination der Flugbewegungen.
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Flugzeuge starten und landen grundsätzlich gegen den Wind. Am Flughafen Frankfurt gibt zwei Betriebsrichtungen:
- Wind aus Ost: BR07 (entspr. 70° Kompasskurs) beziehungsweise „Ostbetrieb“, Flugrichtung von West nach Ost
- Wind aus West: BR25 (entspr. 250° Kompasskurs) beziehungsweise „Westbetrieb“, Flugrichtung von Ost nach West
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hat die Aufsicht über die Flugsicherungsorganisationen in Deutschland und zertifiziert diese nach abgestimmten und einheitlichen europäischen Anforderungen. Außerdem hat das BAF auch die kontinuierliche Aufsicht über alle Organisationen, Systeme, Verfahren und Personen, die für die Erbringung von Flugsicherungsdiensten eingesetzt werden
Mittige der drei Parallelbahnen am Flughafen Frankfurt, auf der Flugzeuge in der Regel starten.
Datenerfassungssystem gemäß Anleitung zur Datenerfassung für den Flugbetrieb (AzD) und Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB). Im DES sind alle für die Fluglärmberechnung erforderlichen Daten zusammengestellt.
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist ein bundeseigenes, privatrechtlich organisiertes Unternehmen mit rund 5.800 Mitarbeitern (Stand: 31.12.2025). Die DFS sorgt für einen sicheren und pünktlichen Flugverlauf. Die rund 2.200 Fluglotsinnen und Fluglotsen leiten in Spitzenjahren mehr als drei Millionen Flüge durch den deutschen Luftraum, täglich bis zu 10.000. Das Unternehmen betreibt Kontrollzentralen in Bremen, Karlsruhe, Langen und München sowie Tower an den 15 internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland.
Mithilfe einer Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung bestätigt das BAF eine Änderung von bestimmten Flugverfahren dauerhaft.
Der Eckwert ist eine Planungsgröße, die die maximal mögliche Zahl an Starts und Landungen pro Stunde angibt. Dieser Wert wird durch Kapazitätsanalysen aller relevanten Prozessoren ermittelt und zweimal im Jahr im Koordinierungsausschuss diskutiert und vom Bundesverkehrsministerium (BMDV) im Einvernehmen mit dem Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) festgelegt. Er bestimmt die verfügbaren Start- und Landerechte (Slots) am Flughafen. Die Grundlagen sind in §27a LuftVG, EU VO 95/93 oder EWG Nr. 2408/92 nachlesbar.
Die Fluglärmkommission (FLK) ist eine durch das Luftverkehrsgesetz definierte Kommission, die an fast allen Verkehrsflughäfen gebildet wird. Sie besteht aus Vertretern der Landkreise, Städte und Gemeinden in Flughafennähe, außerdem sind Flughafenbetreiber und auch Fluggesellschaften Mitglieder. Die FLK berät das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW), die Deutsche Flugsicherung (DFS) sowie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zu allen Fragen rund um die Themen Lärmschutz und Luftqualität. Dabei spielen Ortskenntnis, Fachwissen und Sachverstand der FLK-Mitglieder eine wichtige Rolle.
Als zweistrahlige bzw. vierstrahlige Heavies bezeichnet man Flugzeuge der Gewichtsklasse „heavy“, also mit einem Startgewicht von mehr als 136t, mit zwei bzw. vier Triebwerken, die für die Langstrecke qualifiziert sind. Beispielweise Boeing 777, Airbus A350 (zweistrahlig) oder Boeing 747, Airbus A380 (vierstrahlig).
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) ist eine Oberste Landesbehörde des Landes Hessen mit Sitz in Wiesbaden; zuständiger Minister ist Kaweh Mansoori.
Das HMWVW prüft als Planfeststellungsbehörde die Vereinbarkeit des weiterentwickelten Betriebskonzepts mit dem Planfeststellungsbeschluss von 2007 und ist als zuständige Landesbehörde für die Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs (LSB) verantwortlich, die es per Landesrechtsverordnung erlässt. Zudem ist das HMWVW für die Überwachung der Einhaltung der Betriebsgenehmigung der Fraport AG zuständig und führt die formelle Anhörung der Fluglärmkommission, der Kommunen sowie der Fachbehörden im Rahmen des LSB-Verfahrens durch.
Ein Lärmschutzbereich ist ein geografisch abgegrenztes Gebiet, in dem besondere Regelungen und Maßnahmen zum Schutz vor übermäßigen Lärmimmissionen gelten, insbesondere in der Nähe von Flughäfen, Autobahnen oder anderen großen Lärmquellen. Ziel ist es, die Bewohner vor Auswirkungen des Lärms zu schützen. Die Festlegung eines Lärmschutzbereichs erfolgt auf Basis gesetzlicher Bestimmungen.
Der Migrationsplan ist ein Anfang 2011 von der DFS in der Fluglärmkommission Frankfurt vorgestelltes Stufenkonzept. Er beschreibt, wie mit steigendem Verkehrsaufkommen der Anteil der Abflüge über die Nordwest-Abflugstrecken schrittweise reduziert und mehr Verkehr über die Südumfliegung geführt werden sollte – unter der ausdrücklichen Voraussetzung, dass die Südumfliegung unabhängig von Starts auf der Startbahn 18 West betrieben werden kann. Diese Voraussetzung ist nicht mehr gegeben: Seit Januar 2013 sind Abflüge über die Südumfliegung abhängig von den Starts auf der Startbahn 18 West, was ihre nutzbare Kapazität dauerhaft einschränkt. Verstärkt wurde dies durch einen Sicherheitsvorfall im Dezember 2011 und die daraus resultierenden Auflagen der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU), die zusätzliche Einschränkungen für die Südumfliegung nach sich zogen. Der Migrationsplan ist daher in der ursprünglich geplanten Form nicht mehr umsetzbar. Das weiterentwickelte Betriebskonzept trägt dieser veränderten Realität Rechnung.
Flugzeuge, die am Flughafen Frankfurt starten, folgen festgelegten Abflugrouten. Diese Abflugrouten geben genau vor, welche Richtung die Flugzeuge einschlagen müssen. Bei Abflügen Richtung Nordwest fliegen Flugzeuge also zunächst in nord-westliche Richtung, um dann der eigentlichen Route zu ihrem Zielflughafen zu folgen.
Ein Planfeststellungsbeschluss ist ein Verwaltungsakt, der in Deutschland für die Genehmigung von größeren Infrastrukturprojekten erforderlich ist. Im Kontext des Flughafens Frankfurt bezieht sich der Planfeststellungsbeschluss auf die rechtliche Genehmigung für Bau- und Erweiterungsmaßnahmen, wie etwa die Errichtung einer neuen Landebahn oder anderer infrastruktureller Entwicklungen.
Der Planfeststellungsbeschluss wird von der zuständigen Planfeststellungsbehörde erlassen, nachdem ein umfangreiches Verfahren durchgeführt wurde, das Umweltverträglichkeitsprüfungen, öffentliche Anhörungen und die Berücksichtigung von Einwendungen und Stellungnahmen umfasst. Für den Flughafen Frankfurt ist das Regierungspräsidium Darmstadt die zuständige Behörde.
Die Südumfliegung ist eine Abflugroute für Flugzeuge, die bei Westbetrieb vom Parallelbahnsystem starten und Ziele im Norden und Nordwesten ansteuern. Auf dieser Route müssen die Flugzeuge nach dem Start zunächst eine Kurve nach Süden fliegen, bevor sie nach Norden oder Nordwesten abdrehen dürfen.
Befindet sich ein Flugzeug in einer solchen Tabuzone im Endanflug vor der Landebahn, darf während dieser Zeit keine Startfreigabe für eine Maschine auf einer parallelen Piste erteilt werden. So werden gefährliche Annäherungen der startenden und der möglicherweise durchstartenden Maschine („go around“) vermieden.
Bei der Berechnung der verschiedenen Schutzzonen eines Lärmschutzbereichs werden jeweils Zuschläge zur Berücksichtigung der zeitlich variierenden Nutzung der einzelnen Betriebsrichtungen (3 Sigma) berechnet. Die 3 Sigma-Regelung berücksichtigt ca. 99,85 Prozent aller statistischer erwartbaren Ereignissen.
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